Kevelaer Stadt Kevelaer sucht Schöffen
Kevelaer · Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer sucht insgesamt elf Frauen und Männer als Hauptschöffen, die am Amtsgericht Geldern und am Landgericht Kleve als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer schlägt für die Besetzung dieser Positionen doppelt so viele Kandidaten vor, wie Schöffen benötigt werden, aus denen der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dann die Hauptschöffen wählen wird.
Bewerben können sich Kevelaerer Bürger, die am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023.
Weitere Auskünfte zum Verfahren und zur Tätigkeit des Schöffen erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger bei Heinz-Josef Theunissen im Kevelaerer Ordnungsamt, erreichbar unter Telefon 02832-122404. Bewerbungsformulare können im Internet unter www.kevelaer.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.