Kevelaer Stadt einigt sich mit Lidl

Kevelaer · Die Discounter-Kette darf eine Filiale am Kevelaerer Schleußgraben errichten und verzichtet dafür auf Schadenersatzforderungen. Bürgermeister Stibi sieht das Einzelhandelskonzept trotzdem nicht gefährdet.

Die Stadt Kevelaer hat sich im Rechtsstreit mit der Discounter-Kette Lidl über einen Standort jenseits der B 9 verglichen. Damit hat sich Lidl mit seinem Wunsch nach einem Standort am Schleußgraben durchgesetzt, verzichtet aber auf Schadenersatzforderungen gegenüber der Stadt.

Die Entscheidung fiel am Donnerstag in einer fünfstündigen Sitzung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Für Kevelaer waren Bürgermeister Axel Stibi, Bauamtsleiter Karl-Ulrich Maas und Rechtsanwalt Wolfram Tacke vor Ort. Der Senat des OVG habe frühzeitig signalisiert, dass die Position der Stadt in seinen Augen schwach sei, berichtete Stibi gestern. „Wir haben deshalb den Vergleich gesucht.“ Die Stadt vor hohen Schadenersatzforderungen zu schützen, sei das Wichtigste gewesen.

Drei Punkte

Die Vereinbarung besteht aus drei Punkten: 1. Die Stadt verpflichtet sich einen positiven Bauvorbescheid für den Standort Schleußgraben zu erteilen. 2. Lidl verpflichtet sich, auf jegliche Schadenersatzforderung zu verzichten. 3. Der Besitzer des Geländes am Schleußgraben, Theo Peters jun., nimmt das Normenkontrollverfahren zurück.

Zufällig hatten sich am Abend der Entscheidung Vertreter von Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Wallfahrt zum „Runden Tisch“ getroffen. Stibi teilte den Anwesenden den Vergleich mit. „Ich habe den Eindruck, dass unsere Entscheidung allgemein auf Verständnis gestoßen ist.“

Bleibt die Frage, was die Vereinbarung für das Kevelaerer Einzelhandelskonzept bedeutet. Bürgermeister Stibi sieht das Konzept nicht ernsthaft gefährdet: „Wir haben weiter die Möglichkeit, bei Ansiedlungswünschen Nein zu sagen.“

Der Rechtsstreit mit Lidl hatte sich über zwei Jahre hingezogen. Vorübergehend sah es so aus, als könnte die Stadt sich gegen die Discounter-Kette durchsetzen. Im August 2006 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass Lidl eine Ansiedlung am Schleußgraben nicht erzwingen könne. Zuvor hatte der Kevelaerer Rat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP eine harte Linie gegen den Discounter beschlossen. Allerdings warnte der Rechtsanwalt der Stadt, Wolfram Tacke aus Moers, schon damals vor einer hohen Schadenersatzklage. Tatsächlich hatte Lidl bereits im September 2006 Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht beantragt.

(RP)
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