Vorwürfe gegen Kaplan Staatsanwaltschaft wird nicht im Kevelaerer Missbrauchsfall ermitteln

Kevelaer · Der Geistliche, der in seiner Zeit als Kaplan in Kevelaer in den 80er-Jahren eine Frau sexuell missbraucht haben soll, muss keine Strafverfolgung fürchten. Der Fall ist verjährt.

 In Kevelaer sorgt der Fall für viel Gesprächsstoff.

In Kevelaer sorgt der Fall für viel Gesprächsstoff.

Foto: Latzel

Auf Anfrage unserer Redaktion sagte Günter Neifer, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Kleve, dass es keine Ermittlungen gegen den Priester geben werde. Man habe den Fall geprüft und dabei festgestellt, dass der Fall verjährt ist. Bei sexuellem Missbrauch gibt es komplizierte Verjährungsfristen, vor allem wenn das Opfer wie in diesem Fall minderjährig war. Der Fall sei allerdings 2008 verjährt, so der Staatsanwalt. „Die Verjährung ist für uns ein absolutes Hindernis, um mit Ermittlungen zu beginnen“, sagt Neifer. Im Zuge des Falls waren auch Stimmen laut geworden, die verlangt hatten, dass der Mann sich selbst anzeigt. Denn nach Angaben des Bistums habe er den Missbrauch eingeräumt. „Doch auch wenn der Mann sich selbst anzeigt, könnten wir nicht ermitteln, denn die Verjährung ist ein absolutes Strafverfolgungshindernis“, erläutert der Staatsanwalt.