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Geldern / Weeze / Kleve Schlüsseldienst-Prozess: Anwälte fordern Freisprüche

Geldern / WEEZE/ Kleve · Im Prozess um die Deutsche Schlüsseldienst-Zentrale (DSZ) plädierten am Dienstag die Verteidiger beider Angeklagten. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Christian Henckel wird am 7. August das Urteil verkünden.

 Der Prozess um die Deutsche-Schlüsseldienst-Zentrale, der am Landgericht in Kleve verhandelt wird, steht in der entscheidenden Phase. Nach dem Pladoyer der Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche hatte jetzt die Verteidigung das Wort.

Der Prozess um die Deutsche-Schlüsseldienst-Zentrale, der am Landgericht in Kleve verhandelt wird, steht in der entscheidenden Phase. Nach dem Pladoyer der Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche hatte jetzt die Verteidigung das Wort.

Foto: pixabay

Im Prozess um die Deutsche Schlüsseldienst-Zentrale (DSZ) hatte die Staatsanwaltschaft am Freitag acht Jahre und vier Jahre Haft für die beiden Angeklagten (57 und 39) gefordert. Sie sollen über fast zehn Jahre betrogen, gewuchert, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut und Steuern hinterzogen haben.

Die fünf Verteidiger beurteilten den Sachverhalt in ihren Plädoyers am Dienstag anders: Sie beantragten allesamt Freispruch für ihre Mandanten. Tenor: kein Betrug, kein Wucher, kein Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und auch keine Steuerhinterziehung. Beim Betrug sei die Täuschung, etwa über die Ortsansässigkeit des Schlüsseldienst-Anbieters, maßgeblich. Die DSZ hatte deutschlandweit Anzeigen geschaltet, die den Eindruck erweckten, die Anrufer hätten es mit ortsansässigen Handwerkern zu tun.

Doch selbst wenn so ein Irrtum beim Kunden bis zur Zahlung bestehen bleibe, sei das nicht ursächlich für die Zahlung, so Rechtsanwalt Thomas Heine: „Die Kunden haben nicht gezahlt, weil sie dachten, dass der Monteur aus dem Ort kommt, sondern weil ein Preis für eine Dienstleistung auf der Rechnung stand.“

Heine wies zudem darauf hin, dass – bis auf zwei Ausnahmen – in mehr als 300 Zivilverfahren der Monteur, nicht die vermittelnde Zentrale als Vertragspartner des jeweiligen Kunden ausgemacht wurden. „Es wäre doch bemerkenswert, wenn sämtliche Zivilgerichte von Aachen bis Görlitz, von Kiel bis Berchtesgaden sich geirrt hätten – und allein die Klever Staatsanwaltschaft das Ei des Kolumbus entdeckt hat“, so Heine. Die Staatsanwaltschaft hatte hierzu in ihrem Plädoyer am Freitag angeführt, dass die zivilgerichtlichen Instanzen meist nicht die Möglichkeiten hätten, sich die komplexe Gesamtstruktur der DSZ ausreichend zu erschließen. Selbst das behördenübergreifende Ermittlungsteam habe in jahrelanger Arbeit erst 500 bis 600 Teile eines „Puzzles mit 1000 Teilen“ kombiniert, so Staatsanwalt Hendrik Timmer.

Laut Verteidigung sei auch Wucher nicht festzustellen, schließlich hätten sich die Kunden dafür in einer Zwangslage befinden müssen. Die Verteidigung verwies auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln aus einem Schlüsseldienst-Prozess 2017, wonach das Ausgesperrtsein allein noch keine Zwangslage sei.

Einigkeit herrschte seitens Anklagebank auch hinsichtlich der Frage, wer Kopf des Unternehmens gewesen ist. „Ich stehe zu dem, was ich hier gesagt habe“, sagte der 39-Jährige in seinem kurzen, letzten Wort. In der Hauptverhandlung hatte er zuvor, anders als der Mitangeklagte, umfangreiche Angaben gemacht. Dabei erklärte er auch, er sei kein Strohmann des bereits einschlägig vorbestraften Mitangeklagten gewesen, sondern habe tatsächlich die DSZ geführt. Die Staatsanwaltschaft befand in ihrem Plädoyer am Freitag, dass der 39-Jährige kein „reiner Strohmann“ gewesen sei, der 57-Jährige aber dennoch federführend.

Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Christian Henckel wird nach den Plädoyers nun beraten. Am kommenden Dienstag, 7. August, soll die Urteilsverkündung sein.

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