Nichtraucherschutzgesetz Stadt Kevelaer kontrolliert in Kneipen

Kevelaer · Seit fünf Jahren gibt es die Änderungen zum Nichtraucherschutzgesetz NRW. Angeblich ist in Kevelaer dagegen verstoßen worden. Das wird nun überprüft. Die Meinungen zur Maßnahme sind geteilt.

 Rauchen ist laut Gesetz bei Gaststätten nur im Außenbereich gestattet. Wie hier am Luxemburger Platz in der Kevelaerer Innenstadt.

Rauchen ist laut Gesetz bei Gaststätten nur im Außenbereich gestattet. Wie hier am Luxemburger Platz in der Kevelaerer Innenstadt.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

„Raucher müssen draußen rauchen“, das gilt schon eine ganze Weile. Spätestens mit der Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW vor fünf Jahren ist klar: in Gaststätten darf nicht geraucht werden. Gegen das Gesetz soll in verschiedenen Gaststätten in Kevelaer verstoßen worden sein. Dem Ordnungsamt liegt eine Anzeige vor. Jetzt gibt es Kontrollen. „Aufgrund der Anzeige sind wir gezwungen, tätig zu werden“, sagt Ludger Holla von der Stadt Kevelaer. Ähnlich wie beim Ladenöffnungsgesetz ist die Stadt verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, wenn es Hinweise gibt, dass gegen Gesetze verstoßen wird.

Bußgelder kommen im Falle eines Verstoßes sowohl auf den Raucher als auch den Wirt zu. „Wir werden sicher nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“, beruhigt Holla diejenigen, die fürchten, ordentlich zur Kasse gebeten zu werden. Wie hoch das Bußgeld ist, das sei eine Einzelfallentscheidung, sagt Holla. Eventuell reiche beim ersten Mal auch eine mündliche und schriftliche Verwarnung aus, mit dem Hinweis, dass im Wiederholungsfall ein Bußgeld drohe. „Wir werden die Gastwirte sicher nicht in den Ruin treiben, unser Ziel ist allein die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes“, betont Holla. Und weil es einen Hinweis aus der Bevölkerung gab, dass der Nichtraucherschutz nicht eingehalten werde, sei man zu einer Überprüfung verpflichtet.

Gibt es denn nach fünf Jahren Nichtraucherschutzgesetz Ermüdungserscheinungen? Kommt es öfter zu Verstößen? „Das ist definitiv nicht so“, betont Holla. Einen Überblick hat Han Groot Obbink, der Vorsitzende der Dehoga-Kreisgruppe Kleve. „Ich höre sehr viel Gutes darüber, viele Gastronomen sind glücklich, dass nicht mehr geraucht wird.“ Er könne sich aber durchaus vorstellen, dass kleine Eckkneipen ein Problem mit der Nichtraucherregelung haben. „Aber Gesetz ist Gesetz, ob es einem gefällt oder nicht“, bringt es der Niederländer auf den Punkt. Für seinen Freizeitpark Wunderland Kalkar steht aktuell sogar die Überlegung an, ob auch an den Warteschlangen draußen ein Rauchverbot herrschen soll. „In ein paar Jahren diskutieren wir da gar nicht mehr drüber.“ Er ist überzeugt, dass der Nichtraucherschutz sich flächendeckend durchsetzen wird.

Kein Problem sieht auch Peter Paliwoda vom Prinzenhof in Kevelaer in der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes. „Am Anfang waren viele Leute skeptisch“, sagt er. „Die Leute gehen zum Rauchen raus, man kann bei uns draußen sitzen“, beschreibt der Wirt, wie es bei ihm in der Praxis läuft.

Als Mann hinter der Theke und Nichtraucher profitiert er von dem Gesetz. „Ich mache den Job seit 30 Jahren, da kann mir keiner sagen, dass Passivrauchen nichts mit einem macht.“ Er erzählt von seiner Zeit, als er sonntags Handball gespielt hat und am Abend vorher hinter dem Tresen stand. „Es ist nicht die einzelne Zigarette, aber die Menge macht’s“, sagt er.

Die Frage: Rauchen Ja oder Nein komme bei „den Lehmännern“ gar nicht erst auf. „Beim Essen muss nicht geraucht werden“, stellt Michael Schmidt von „Herrn Lehmann“ klar. „Herr Lehmann“ ist auch keine typische Kneipe, sondern Restaurant und Bar. Draußen vor dem Restaurant und im Biergarten darf geraucht werden.

In der Kevelaerer Facebookgruppe wird über die Kontrollen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes und das Gesetz selbst heftig diskutiert. Die Meinungen sind gespalten, die einen sehen darin eine Bevormundung, andere meinen, ob geraucht wird oder nicht, sollte der Wirt selber entscheiden. Fakt ist: Das Gesetz ist da. Ob in Kevelaer tatsächlich dagegen verstoßen wird, das prüft jetzt das Ordnugnsamt. Dafür sind sowohl städtische Mitarbeiter unterwegs als auch Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, der ohnehin Aufgaben für die Stadt Kevelaer übernimmt, erklärt Holla vom Ordnungsamt. Heimlich passiert das nicht, die Mitarbeiter werden sich ausweisen.

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