Weeze Neue Pufferzone für den Wolf

WEEZE/KEVELAER · In dem neuen Gebiet wird auch der komplette Kreis Kleve liegen. Schafzüchter begrüßen die Initiative, denn damit bekommen mehr Tierhalter die Möglichkeit auf Entschädigungen für Schutzmaßnahmen.

 Auch im Kreis Kleve können Züchter Entschädigungen bei Schutzmaßnahmen für ihre Schafe beantragen.

Auch im Kreis Kleve können Züchter Entschädigungen bei Schutzmaßnahmen für ihre Schafe beantragen.

Foto: Latzel

Gute Nachricht vor allem für die Schafzüchter in der Region. Um das Wolfsgebiet am Niederrhein will das Land eine so genannte Pufferzone einrichten. Konkret bedeutet das, dass auch Nutztierhalter in diesem neuen Gebiet Entschädigungen für Schutzmaßnahmen gegen den Wolf beantragen können. Es geht da beispielsweise um die Kosten für bessere Zäune oder Herdenschutzhunde. Bislang gibt es eine solche Entschädigung nur für Züchter, die im eigentlichen Wolfsgebiet liegen. Dieses Areal reicht aber nur bis zum Rhein. Nur ein Teil von Rees befindet sich in diesem Gebiet.

Wird die Pufferzone ausgewiesen, wird künftig auch der gesamte Kreis Kleve in diesem Areal liegen. Die neue Zone rund um das eigentliche Wolfsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 2800 Quadratkilometern. Sie wurde auf der Grundlage fachlicher Kriterien vom zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Lanuv) abgegrenzt. Die Autobahnen A 2 beziehungsweise A 3 und A 42 bilden quasi die südliche Grenze der Pufferzone, da diese Autobahnen nach Einschätzung des Lanuv für den Wolf eine nahezu unüberwindliche Barriere darstellen. im Westen endet die Pufferzone an der Grenze zu den Niederlanden. „Ziel ist, mehr Züchtern die Möglichkeit zu geben, Förderanträge zu stellen“, erläutert Wilhelm Deitermann, Sprecher des Lanuv.

Eine Ausweitung war ein Wunsch von vielen Seiten gewesen. So hatte sich Landrat Wolfgang Spreen auf Bitten der Schäfer mit einem Brief an das Ministerium gewandt, auch die CDU-Landtagsabgeordnete Margret Voßeler-Deppe hatte die Forderung unterstützt. Eine Ausweitung des Wolfsgebietes hatte das Ministerium seinerzeit allerdings mit der Begründung abgelehnt, das Gebiet sei bereits großzügig bemessen.

Mit der Pufferzone wird der Wunsch jetzt allerdings quasi erfüllt. Denn de facto sollen die Züchter hier die selben Rechte auf Fördermittel haben wie ihre Kollegen im Wolfsgebiet. Noch ist die Zone nicht endgültig verabschiedet, da die entsprechende Förderrichtlinie noch verabschiedet werden muss. Das soll aber in Kürze passieren, so Deitermann.

Vertreter der Schafzüchter begrüßen die Entwicklung. „Das ist positiv und ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Hans-Josef Geurtz aus Weeze. Er ist Vorsitzender des Kreisvereins der Schafzüchter und -halter sowie Bezirksvorsitzender Niederrhein des Landesschafzuchtverbandes. Mit der neuen Regelung bekämen die Züchter die Möglichkeit, schon jetzt für Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Es sei wichtig, die Schutzzäune bereits zu errichten bevor der Wolf sich angesiedelt habe. Sonst habe er sich oft schon daran gewöhnt, dass Tiere leicht zu bekommen seien. Werde er aber durch Schutzmaßnahmen abgehalten suche er sich andere Beute. „Wir hoffen, dass diese Förderrichtlinie auch tatsächlich verabschiedet wird“, sagt Geurtz. Gleichzeitig bleibe allerdings die Forderung, dass auch der zusätzliche Arbeitsaufwand der Tierhalter bezahlt werden müsse. Das sieht die Förderrichtlinie weder im Wolfsgebiet noch in der Pufferzone vor.

Dass der Wolf die Menschen weiter beschäftigt, zeigt die große Resonanz auf die Nachricht, dass am 30. Dezember in Uedem-Keppeln ein totes Reh gefunden wurde. Der Fall ist auch den Behörden gemeldet und wird momentan geprüft. Allerdings gehe man derzeit nicht davon aus, dass ein Wolf dafür verantwortlich war, heißt es.

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