Kevelaer Missbrauch: "Es gilt die Unschuldsvermutung"

Kevelaer · Nach den schweren Missbrauchs-Vorwürfen gegen Bischof Heinrich Maria Janssen stellt sich die Frage, ob das Folgen für seine Ehrenbürgerschaft hat. Bürgermeister Pichler bewertet den Fall aus Sicht des Strafverteidigers.

Die Vorwürfe gegen den Bischof, der einen Jungen missbraucht haben soll, haben in Kevelaer für viel Gesprächsstoff gesorgt. Schließlich war er hier von 1949 bis 1957 tätig. Er erhielt für seine Verdienste die Ehrenbürgerschaft. Auch eine Straße ist nach ihm benannt. Bürgermeister Dr. Dominik Pichler hat Position zu dem Fall bezogen und bewertet ihn vor allem aus seiner Sicht als ehemaliger Strafverteidiger: "Gegenüber Heinrich Maria Janssen werden Vorwürfe erhoben über 50 Jahre nach den angeblichen Übergriffen, und der, der beschuldigt wird, kann nichts mehr dazu sagen, weil er seit vielen Jahren tot ist. Wenn ich die Pressemitteilung des Bistums richtig verstehe, dann wurde die Geschichte als plausibel bewertet und daraufhin eine Entschädigungssumme gezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass es sich auch so zugetragen hat", so Pichler. Er wisse aus seiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger, dass es immer wieder, gerade bei lange zurückliegenden Fällen, nach erfolgter Anklage zu Freisprüchen vor Gericht gekommen sei, und dies hätte stets auch gute Gründe gehabt. "Im vorliegenden Fall ist vieles weitgehend unbekannt. Ist der Anspruchsteller von einer entsprechend geschulten und in Sexualstrafsachen erfahrenen Person auch kritisch befragt worden? Basieren die Vorwürfe ausschließlich auf der Aussage des Zeugen, oder gibt es noch weitere Beweise oder Indizien? Wer hat die geschilderten Übergriffe als plausibel eingestuft und auf welcher Grundlage? Wie großzügig werden Entschädigungszahlungen gewährt, wenn sich die Dinge nicht mehr aufklären lassen?", fragt der Bürgermeister.

Es gebe in Fällen, die derart weit zurückliegen, in der Regel keine weiteren Zeugen oder Beweise. "Wäre das jetzt der Ausgangspunkt eines Strafverfahrens, würde ich ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten beantragen, die Staatsanwaltschaft würde dem nachkommen." Denn zum einen liege die Tatzeit mehrere Jahrzehnte zurück, zum anderen sei der Belastungszeuge damals noch ein Kind gewesen. "Selbst wenn sich eine bewusste Falschbelastung ausschließen ließe, bleibt häufig das Problem einer unbewussten Falschbelastung aufgrund fehlerhafter Erinnerung. Zur so genannten Pseudoerinnerung ("false memory syndrome") gibt es wissenschaftliche Abhandlungen und auch konkrete Fälle, die entsprechend von Strafgerichten ausgeurteilt worden sind", erläutert Pichler.

Dass eine Zahlung seitens der Kirche vorgenommen worden sei, zu einem Zeitpunkt, als die Vorwürfe noch nicht-öffentlich waren, könnte auch von dem Bestreben getragen gewesen sein, die Sache nicht-öffentlich zu lassen. "Denn die Erfahrung lehrt: Irgendwas bleibt immer hängen, ob der öffentlich geäußerte Vorwurf nun zutrifft oder nicht."

Pichler stellt klar: "Für mich geben die Berichte zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, mein Kreuz über dem verstorbenen Bischof zu brechen, über seine Ehrenbürgerschaft nachzudenken oder über eine Straßenumbenennung."

Er ergänzt: "Ich weiß nicht, was vor über 50 Jahren passiert ist. Eine gerichtliche Klärung ist wegen des Todes des Bischofs nicht mehr möglich. Ohne eine solche gerichtliche Klärung und bei der derzeit vorliegenden, denkbar dünnen Erkenntnislage gilt für mich die Unschuldsvermutung."

(zel)
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