Gesetz für Flugsicherung auf dem Weg Finanzielle Unterstützung für Flughafen

Weeze · Flughafen-Geschäftsführer Sebastian Papst hatte schon immer von Ungleichbehandlung gesprochen, weil Weeze die Kosten für die Fluglotsen selbst tragen muss. Ein Gesetz könnte das ändern.

 Das Gesetz würde finanzielle Unterstützung für Weeze bedeuten.

Das Gesetz würde finanzielle Unterstützung für Weeze bedeuten.

Foto: AP/Martin Meissner

Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes beraten. Der Gesetzentwurf sieht vor, Regionalflughäfen von den Kosten der Flugsicherung zu entlasten. Der Kreis Klever CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff hatte sich für die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro für das Jahr 2021 eingesetzt. Darüber hinaus konnte auch eine Erhöhung und Verstetigung der Bundesmittel erreicht werden. Der Beschluss der Bundesregierung zu den Eckwerten des Haushalts 2022 sieht in der Finanzplanung bis 2025 nunmehr jährlich 50 Millionen Euro vor.

„In Deutschland müssen Regionalflughäfen im Gegensatz zu internationalen sowie einzelnen kleineren Flughäfen die Kosten für die Flugsicherung aus eigener Tasche bezahlen. Das führt unabhängig von der Corona-Pandemie seit vielen Jahren zu innerdeutschen Wettbewerbsverzerrungen. Diese Ungleichbehandlung wird nun endlich beseitigt. Das ist eine gute Nachricht für den Airport Weeze, der in unserer Region viele hundert Arbeitsplätze sichert“, so der CDU-Abgeordnete.

Wie berichtet, hatte auch Flughafen-Geschäftsführer Sebastian Papst immer wieder gefordert, dass die Kosten übernommen werden. Er sprach hier von klarer Ungleichbehandlung. Gleichzeitig kritisierte er, dass die Kosten für den Betrieb des Flughafens im Corona-Lockdown im vergangenen Jahr nicht erstattet werden. Auf Wunsch des Bundes waren die Airports geöffnet geblieben, obwohl de facto so gut wie kein Flugbetrieb stattgefunden hatte. Für Weeze hatte das Kosten in siebenstelliger Höhe bedeutet.

Immerhin kann Weeze jetzt wohl mit dem Geld für die Flugsicherungskosten rechnen. „Rechtliche Schwierigkeiten, die eine frühere Umsetzung verhindert haben, wurden nun ausgeräumt“, teilt Rouenhoff mit. Die neue Regelung sieht vor, dass ein zweiter Gebührenbereich für jene Flughäfen eingerichtet wird, bei denen eine Flugsicherung erforderlich ist, die aber bisher die Kosten hierfür selbst tragen müssen.

Die Flugsicherungsorganisationen sollen künftig auch bei diesen Flughäfen für ihre Leistungen direkt bei den Airlines Gebühren erheben. Mit den vorgesehenen Haushaltsmitteln soll sichergestellt werden, dass das Gebührenniveau an Regionalflughäfen annähernd dem internationaler Flughäfen entspricht. Nach der Einnahme der Gebühren verbleibende Finanzlücken sollen mit Hilfe der Bundesmittel ausgeglichen werden.

(zel/RP)
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