Kevelaer Kinder an den Kevelaerer Grundschulen anmelden

Kevelaer · Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2011 bis einschließlich 30. September 2012 geboren sind, werden zum 1. August 2018 schulpflichtig. Sie können vom 13. bis 17. November an einer Grundschule der Stadt Kevelaer angemeldet werden.

Ein entsprechendes Mitteilungsschreiben der Stadt bekommen die Erziehungsberechtigten in diesen Tagen. Die Eltern können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Außerdem spielen die gewünschte Schulart und die Aufnahmekapazität der Schule eine Rolle. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg/St. Norbert entscheidet die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird. Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und den Erziehungsberechtigten keine Mitteilung zugegangen ist, werden diese gebeten, sich bis zum 31. Oktober beim Schulverwaltungsamt (02832 122 411 oder 122419) zu melden. Kinder, die nach dem 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag eingeschult werden. Formulare dazu sind bei den Grundschulen erhältlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

(RP)
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