Zuschüsse für Sanierung Kevelaerer bekommen nicht mehr Geld für Fassaden

Kevelaer · Die zusätzliche Förderung für Eigentümer der denkmalgeschützten Häuser am Kapellenplatz und am Luxemburger Platz sollte ein Anreiz sein, die Fassaden zu sanieren.

 Der historische Stadtkern von Kevelaer.

Der historische Stadtkern von Kevelaer.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

Die Gebäude in der Kevelaerer Innenstadt sind historisch, teilweise hunderte Jahre alt. Viele der Privathäuser bräuchten allerdings eine Sanierung der Fassaden. Als Anreiz für die Eigentümer, die Häuser sanieren zu lassen, hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung höhere Zuschüsse vorgeschlagen. Das hat der Rat der Stadt Kevelaer nun abgelehnt.

Konkret ging es um die Fassaden der denkmalgeschützten Häuser, die direkt am Kapellenplatz und am Luxemburger Platz liegen. Die hätten städtebaulich und historisch eine besonders hohe Bedeutung. Der Vorschlag: Die Eigentümer sollten statt maximal 50 Euro pro Quadratmeter insgesamt höchstens 25.000 Euro bekommen. Zum einen bestehe am Kapellenplatz und am Luxemburger Platz bei den meisten Gebäuden ein erheblicher Sanierungsbedarf, wie es von der Stadt heißt. Zum anderen seien die Kosten bei den oft reich verzierten Fassaden so hoch, dass die Fördermittel von 50 Euro pro Quadratmeter kaum anreizend seien. Eine grundsätzliche Anhebung der Fördermittel für alle Antragsteller war der Stadt zufolge nicht erforderlich und im Antrag nicht vorgesehen.

Für den Rat der Wallfahrtsstadt hakte der Vorschlag an der Begrenzung auf die beiden Plätze im historischen Stadtkern. So gebe es eine Ungleichbehandlung anderen Eigentümern gegenüber, die ihr Haus in einer anderen Straße sanieren lassen wollen. Alle Eigentümer mit mehr Fördermitteln zu bezuschussen, sei nicht möglich. Dafür würden die insgesamt zur Verfügung stehenden Förder- und Haushaltsmittel bis zum Ende des Programms 2021 nicht ausreichen.

Das Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Kevelaer wurde im Dezember 2016 beschlossen. Im Juni des vergangenen Jahres gab es bereits eine Erhöhung: Wegen einer Änderung der Förderrichtlinien des Landes NRW wurde die Förderung von 30 Euro auf 50 Euro pro Quadratmeter angehoben.

Nun aber bleibt es dabei, dass die Hälfte der Sanierungskosten übernommen wird, höchstens aber 50 Euro je Quadratmeter und 15.000 Euro pro Gebäude. Eine Förderung ist allerdings nur möglich, wenn der Zuschuss über der Bagatellgrenze von 1000 Euro liegt.

Damit Eigentümer den Zuschuss bekommen, müssen sie sich bei der Sanierung an die Regeln aus der städtischen Gestaltungssatzung halten. Gefördert werden demnach die neue Gestaltung oder das Erhalten von Fassaden, die zur Straße zeigen, aber auch die Begrünung von Dächern und Höfen. Die Bauarbeiten müssen zu einer Verbesserung des Stadtbilds oder des Wohnumfelds führen und dem Denkmalschutz entsprechen.

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