Strafe könnte zurückgestellt werden Zwei Jahre Freiheitsstrafe für Mann aus Kevelaer

Kleve/Kevelaer · Der 42-Jährige hatte eine nicht geringe Menge an Drogen dabei, zudem verletzte er fast einen Polizeibeamten. Es kann aber sein, dass er die Haftstrafe nicht antreten muss.

 Das Landgericht in Kleve.

Das Landgericht in Kleve.

Foto: Jens Helmus

Als der Richter am Landgericht Kleve das Urteil verkündet, ist Patrick A. die Erleichterung anzumerken. Der 42-Jährige aus Kevelaer wurde zwar zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es ist aber durchaus wahrscheinlich, dass er die JVA Willich schon bald verlassen kann. A. wurde von der Staatsanwaltschaft wegen mehrerer Punkte angeklagt: Er soll bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben haben. Weitere Vorwürfe: Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

A. geriet im November 2020 in eine Polizeikontrolle. Er war etwa um 3 Uhr nachts auf einem Autohof in Kervenheim, saß in einem Auto. „Das sah auf den ersten Blick aus wie der klassische Drogendeal“, sagte einer der beiden Polizisten, die im Prozess als Zeugen aussagten. Die Beamten näherten sich, ein Polizist stieg aus und stellte sich vor das Fahrzeug. Dann fuhr A. los, der Beamte konnte gerade noch ausweichen. Später wurden das Auto und A. gefunden. Dabei fanden die Beamten unter anderem 92 Gramm Amphetamine und einen Schlagstock. Zudem stellte sich heraus: A. hat keinen Führerschein. Und war wegen eines anderen Vergehens schon zu einer Haft verurteilt worden, hatte einen offenen Stellungsbefehl. Diese Strafe sitzt er seit November ab.

Die hohe Menge an Amphetaminen habe er zuvor an einer Tankstelle von einem Holländer gekauft, gab A. vor Gericht an, außerdem eine gewisse Menge Amphetamin konsumiert. Die weitere Person am Autohof sei kein Kunde gewesen, sondern ein Freund von ihm. Die sichergestellten Drogen habe er für den Eigenverbrauch gekauft. Das Gericht folgte weitestgehend dieser Darstellung. Und verurteilte A. wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da A. sich aber im Gefängnis erfolgreich um einen Therapieplatz bemüht hat, um seine Drogensucht in den Griff zu bekommen, soll seine Strafe zurückgestellt werden. Das heißt, dass A. stationär behandelt wird – und die Strafe nicht antreten muss. Falls er nicht rückfällig wird. Die Staatsanwaltschaft muss der Zurückstellung noch zustimmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort