Kevelaer Jagdfrevel: Staatsanwalt ermittelt

Kevelaer · Im Falle des Verdachts auf mehrfachen Jagdfrevel gegen einen Jäger aus Kevelaer wird nun die Staatsanwaltschaft Kleve die Ermittlungen übernehmen. Kreis-Sprecher Eduard Großkämper erklärte gestern: „Nach Einschätzung des Kreises liegt der Anfangsverdacht strafbarer Handlungen vor.“ Daher seien alle Unterlagen der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Sie werde nunmehr die weiteren Ermittlungen übernehmen.

Die Vorfälle sollen sich in den vergangenen Monaten in einem Revier in Kevelaer zugetragen haben. Drei mögliche Straftatbestände sollen untersucht werden. Erstens hatten Augenzeugen berichtet, der fragliche Jäger habe ohne Genehmigung Nutrias mit Fallen und Schusswaffen gejagt. Der zweite Vorwurf lautet: Aussetzen von Fasanen im Revier nach dem gesetzlich festgesetzten Datum, dem 1. Juli. Drittens wird dem Mann nun auch zur Last gelegt, widerrechtlich auf Tauben geschossen zu haben. Über mögliche strafrechtliche Folgen für den Beschuldigten wollte Eduard Großkämper sich nicht äußern: „Das wäre reine Spekulation.“

Ursula Keuck aus Wetten, die mit Ehemann Georg die Behörden auf die Spur gebracht hatte, erklärte gestern, sie sei mehrfach von Jägern angesprochen worden. Ein großer Teil distanziere sich klar von solchen Methoden. „Ich finde, solche Gebräuche müssen unter der Jägerschaft geächtet werden“, sagt Keuck, die wie ihr Ehemann Mitglied des Naturschutzbundes Nabu ist. „Ein solcher Umgang mit der Natur darf nicht sein.“

Sie hoffe, sagte Ursula Keuck, dass nicht allein der einzelne Jäger von der Staatsanwaltschaft unter die Lupe genommen werde, sondern auch die Jagdpächter, die ihn möglicherweise beauftragt hätten.

Mehr unter: www.rp-online.de/kevelaer

(RP)
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