Maßnahmen wegen des Coronavirus Quarantänestation im Klostergarten

Kevelaer · Der Kreis Kleve könnte hier pflegebedürftige Corona-Patienten behandeln lassen.

 Arbeiten am Hotel Klostergarten in Corona-Zeiten.

Arbeiten am Hotel Klostergarten in Corona-Zeiten.

Foto: Kreis Kleve

Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Im Hotel Klostergarten in Kevelaer wurde eine Quarantäne- und Isolationsstation eingerichtet. Der Hintergrund: „Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß der Corona-Aufnahme-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet, unverzüglich mit der Vorbereitung von Quarantäne- und Isolationseinrichtungen zu beginnen, die in Betrieb genommen werden können“, heißt es in einer Mitteilung der Pressestelle des Kreises Kleve. Diese speziell eingerichteten Stationen sollen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 beitragen.

Diese zusätzlichen Quarantäne- und Isolationsstationen sollen dann genutzt werden, „wenn die Kapazitäten der bereits vorhandenen Einrichtungen und Wohnformen für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen nicht mehr ausreichen oder die Pflege und Betreuung in der eigenen Häuslichkeit nicht mehr gewährleistet werden kann“.

In Anspruch nehmen sollen diese neu eingerichteten Plätze an Covid-19 erkrankte oder mit Infizierten in Kontakt gekommene pflegebedürftige Menschen.

In der neu eingerichteten Station im Hotel Klostergarten in Kevelaer stehen maximal 40 Plätze zur Verfügung. Das Einzugsgebiet ist im Bedarfsfall der gesamte Kreis Kleve. Bis jetzt ist keine Belegung erfolgt, so der Stand von Dienstag. Um eventuelle Bewohner der Quarantäne- und Isolationseinrichtung im Kevelaerer Hotel werde sich im Bedarfsfall der Caritasverband Geldern-Kevelaer kümmern, heißt es von Seiten der Pressestelle im Kreis Kleve. Bei der Auswahl eines passenden Gebäudes war laut der Verordnung unter anderem zu berücksichtigen, dass in der Einrichtung im Fall der Fälle die Unterbringung in Einzelzimmern möglich ist.

Der Kreis Kleve betont, die neu eingerichtete Station diene nicht dazu, Bewohner bereits bestehender stationärer Einrichtungen der Alten- oder Eingliederungshilfe aufzunehmen, wenn die Einrichtungen Probleme mit der Umsetzung der Regelungen nach der Corona-Aufnahme-Verordnung hätten. Sie sei ein zusätzliches Angebot aufgrund der aktuellen Lage, ersetze aber keine bestehenden Pflegeplätze.

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