Kevelaer Hecke geht bei Unkrautverbrennen in Flammen auf

Kevelaer · / KERVENHEIM (zel) Die anhaltende Trockenheit der vergangenen Tage hat die Gefahr erhöht, dass Bäume und Sträucher Feuer fangen. Gleichzeitig nutzen offenbar viele ausgerechnet diese Zeit, um dem Unkraut am Haus mit einem Abflämmgerät zu Leibe zu rücken.

Erst am Samstag musste die Feuerwehr ausrücken, weil jemand seine Hecke bei solchen Arbeiten in Brand gesetzt hatte. Zwei Fahrzeuge und etwa 15 Feuerwehrleute waren am Spervertsweg im Einsatz, um das Feuer zu löschen. "Das ist kein Einzelfall. Fatalerweise nutzen die Leute gerade die trockenen Temperaturen, um den Unkrautbrenner einzusetzen", sagt Polizeisprecherin Anna Stammen. Vor allem würden die Geräte immer beliebter, die es inzwischen in fast allen Baumärkten zu erschwinglichen Preisen zu Kaufen gibt.

Diesmal gingen zehn Meter Hecke in Flammen auf. In der vergangenen Woche waren es in Kervenheim sogar 30 Meter. Auch in dem Ortsteil hatte jemand seine Hecke in Brand gesetzt.

"Die Leute unterschätzen oft die Hitze, die beim Abflämmen entsteht", sagt Markus Rademacher von der Feuerwehr Kevelaer. Man müsse gar nicht mit der Flamme an die Hecke kommen, die Hitze in der Nähe der Strahlspitze reiche oft schon aus.

"Selbst wenn jemand 30 Zentimeter von der Hecke entfernt ist, ist das oft schon zu nah", erläutert Kevelaers Feuerwehrchef Georg Metzelaers. Die Wärme strahle auch über diese Entfernung bis zu den Sträuchern.

Und bei dem derzeitigen Wetter sei eine Tuja-Hecke zwar außen noch grün, aber innen von der Trockenheit schon komplett braun. Bei einem Feuer brenne der Strauch dann wie ein Tannenbaum ab. "Die Leute unterschätzen einfach die Gefahr der Wärmestrahlung des Abflämmgerätes", sagt der Fachmann von der Feuerwehr.

Der Feuerwehrmann appelliert an alle, gerade jetzt in der trockenen Zeit am besten ganz auf diese Geräte zu verzichten. Die Gefahr, damit einen Brand auszulösen, sei einfach zu groß.

Wenn die Feuerwehr für einen solchen Einsatz ausrücken muss, sei das in der Regel kein kostenpflichtiger Einsatz für den Verursacher. Allerdings könne man zur Kasse gebeten werden, wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, erläutert Markus Rademacher.

(RP)
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