Weeze Gutachter: Weezer hat heftig um sein Leben gekämpft

Weeze · Im Prozess um den grausamen Tod des Weezers Andy A. werden die Indizien gegen den Angeklagten immer erdrückender.

Der 33-jährige Sergej B. will vor dem Schwurgericht Münster weiterhin nichts zu dem Vorwurf sagen, sein Opfer im vergangenen Juli erstochen und die Leiche anschließend im Kanal versenkt zu haben. Dafür sprechen die Ermittlungsergebnisse von zwei DNA-Gutachterinnen offensichtlich für sich. Beide Expertinnen bestätigten gestern: An zwei Waffen, die bei dem Angeklagten gefunden worden waren, konnten eindeutig Blutspuren von Andy A. gesichert werden. "Die DNA-Merkmale stimmen exakt überein", sagte eine der Sachverständigen den Richtern. Ein Irrtum sei ausgeschlossen. In ganz Europa würden gar nicht so viele Menschen leben, wie nötig wären, um einen möglichen zweiten Spuren-Verursacher zu finden. "Dafür müsste der Angeklagte schon einen Zwillingsbruder haben", sagte die Expertin. Nur dieser verfüge theoretisch über dasselbe DNA-Muster.

Die beiden Gutachterinnen waren jedoch nicht nur angetreten, um die Herkunft der Blutspuren zu klären. Anhand der Verteilung der Flecken auf den sichergestellten Waffen konnten sie auch Aussagen über den möglichen Tatablauf machen.

Tatsache ist: Andy A. muss lange und heftig um sein Leben gekämpft haben. Letztendlich hatte der junge Vater eines Sohnes jedoch keine Chance, weil er mit einem Elektroschocker außer Gefecht gesetzt wurde. Ein solches Gerät, Modell Power 200, wurde bei Sergej B. gefunden; und darauf Blut des Opfers. "Ein Elektroschocker ist allein schon höchst gefährlich", sagte die Gutachterin den Richtern. "Diese Waffen können Herzrhythmus-Störungen hervorrufen und schlimmstenfalls sogar zum Tod führen." Die eigentliche Tatwaffe war schließlich ein rund 22 Zentimeter langes Klappmesser. Obwohl Sergej B. es notdürftig gereinigt hatte, waren die Blutspuren darauf noch gut zu sehen, als die Ermittler es in die Hände bekamen.

Besonders erschreckend: DNA-Spuren von Andy A. fanden sich nicht nur auf der Klinge, sondern auch am Griff. Selbst in der Hand gehalten hat der Weezer die Waffe aber sicherlich nie. Die Gutachterin glaubt vielmehr: "Bei der Tat muss so viel Blut ausgetreten sein, dass es über die ganze Klinge bis in die Hand des Täters gelaufen ist."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort