Finanzamt sieht darin kein Problem Warum Briefe zur Grundsteuer meist nur an den Mann adressiert sind

Exklusiv | Niederrhein · Es ist eine Riesensache für alle Hausbesitzer: Die Grundsteuer wird neu berechnet, jeder muss eine Erklärung dazu abgeben. Die Infobriefe gehen aber immer nur an eine Person, auch wenn es mehrere Besitzer gibt. Warum das so ist.

 Der Infobrief zur Grundsteuerreform geht nur an eine Person, zumeist an den Mann.

Der Infobrief zur Grundsteuerreform geht nur an eine Person, zumeist an den Mann.

Foto: Latzel

Von der ganzen Sache sind viele bereits genervt. Wegen der Grundsteuerreform müssen die Grundstücke neu bewertet werden. Ein riesiges bürokratisches Monster wurde von der Leine gelassen. Derzeit flattern den Bürgern dazu die Info-Briefe des Finanzamtes ins Haus. Darin ist dann die Rede von „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“, von „Grundsteuerwertbescheid“ und „Grundsteuermessbescheid“. Spätestens wenn angesichts dieser Flut von sperrigen Begriffen auch noch der Hinweis auf die „Zahlungsverpflichtung“ kommt, ist es mit der Freude über diese Briefe endgültig vorbei. Hinzu kommt eine Sache, die vielen auch sauer aufstößt. Der Brief ist immer nur an eine Person gerichtet.

Selbst wenn beispielsweise beide Ehepartner Eigentümer des Hauses sind, ist der Brief nur an eine Person adressiert. Zumeist ist das der Mann. Für viele unverständlich, denn wenn beide Personen Eigentümer sind, sind auch beide gleichermaßen von der Grundsteuerreform betroffen. Und es kommt ja auch immer wieder vor, dass Paare sich längst getrennt haben, aber weiterhin gemeinsam Eigentümer einer Immobilie sind. Ein Ehepartner lebt vielleicht gar nicht mehr in dem Haus, bekommt also auch den Informationsbrief nicht.

Es hat den Anschein, als wenn es vor allem die Männer sind, die die Briefe bekommen. In Finanzämtern ist das offenbar auch bereits aufgefallen. Mancher Mitarbeiter findet das dem Vernehmen nach intern offenbar nicht ganz glücklich und nicht nachvollziehbar.

Die ganze Sache ist einigen Bürgern im Kreis Kleve aufgefallen. Doch es geht um ein Problem, das nicht nur den Kreis Kleve, sondern ganz Nordrhein-Westfalen betrifft. Es hat wohl auch deswegen bereits Beschwerden gegeben, vor allem mit der Frage, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, den Brief nur an einen Eigentümer zu verschicken.

Beim Finanzamt sieht man kein rechtliches Problem: „In Nordrhein-Westfalen müssen über 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden. Mit dem Informationsschreiben erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer Informationen zur Grundsteuerreform sowie Daten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen (zum Beispiel das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert). Dies ist eine Unterstützungsleistung der Finanzverwaltung. In der Folge stellt sich die Frage der rechtlichen Zulässigkeit nicht, da es sich insoweit um keinen Verwaltungsakt handelt“, heißt es von der Pressestelle der Oberfinanzdirektion NRW auf Anfrage der Redaktion.

Es sei richtig, dass  die Informationsschreiben zur Grundsteuerreform immer nur an eine Person gehen. Aus „technischen Gründen“ werde der Brief immer an den oder die zuerst in den Daten des Finanzamts gespeicherten Eigentümer oder Eigentümerin versandt. Das zumeist der Mann den Brief bekommt, liegt offenbar daran, dass die Technik das so ausspielt. Es ist also offenbar reiner Zufall.

Die angeschriebene Person werde im Schreiben darum gebeten, die weiteren Miteigentümerinnen und Miteigentümer über die Inhalte des Schreibens zu informieren, so die Oberfinanzdirektion.

Es sei auch ressourcenschonender, die Briefe nur an einen Eigentümer zu versenden. Teilweise gehe es ja auch um Grundstücksgemeinschaften mit zahlreichen betroffenen Personen. Bleibt allerdings zu klären, was denn für Ressourcen zusätzlich aufgewendet werden müssten, wenn man statt „Herr Mustermann“ einfach „Eheleute Mustermann“ schreiben würde.

Doch auf diese Frage gibt es auch von den Finanzbehörden keine Antwort.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort