Kevelaer Gesetzesänderung: Angst vor Nachtflügen

Kevelaer · Kevelaers Grüne sorgen sich um die Nachtruhe der Niederrheiner. Seit längerer Zeit beobachten sie eine Zunahme von Ausnahmegenehmigungen für nächtliche Landungen. Das allein stört die Fluglärmgegner schon genügend.

Hinzu kommt jedoch ihre Befürchtung, die Koalition in Berlin könne das bestehende Luftverkehrsgesetz im Hinblick auf die Regelung zum Nachtflugbetrieb an deutschen Flughäfen aufweichen.

Miriam Etzold, Fraktionsvorsitzende der Kevelaerer Grünen, greift das Stichwort auf, das zur Beruhigung besorgter Bürger immer wieder genannt wird: eine neue Betriebsgenehmigung, die für den Nachtflug nötig wäre. "Wenn die Gesetzeslage aber eine andere wäre und der Paragraph 29 b des Luftverkehrsgesetzes geändert würde, wäre eine neue Betriebsgenehmigung nicht nötig."

Flughafengegner

Die Winnekendonkerin Elli Fischer, aktiv bei den Flughafengegnern, fügt hinzu: "Der Bundesverband der Bürgerinitiativen hat darüber informiert, dass es zwar noch keinen Referentenentwurf gibt, die Gefahr aber bestehe, dass CDU und FDP das Gesetz kippen wollen." Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, versteht sich.

Zur Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm und Luftverschmutzung und zur bundesweit tätigen Bundesvereinigung gegen Fluglärm gehört Hildegard Nigbur aus Rees-Mehr. Sie unterstütze die Kevelaerer, obwohl sie politisch auf der anderen Seite stehe, wie sie gegenüber der RP betonte. Genau darauf hofft auch Miriam Etzold: Dass über Parteigrenzen hinweg die Niederrheiner protestieren werden, wenn es an ihre Nachtruhe gehe. "Wir müssen den Anfängen wehren und sehen, ob wir vielleicht über eine Petition unserer Forderung Ausdruck verleihen können." Etzold hat Ludger Holla, Chef des Kevelaerer Ordnungsamts, angeschrieben mit der Bitte, sich über den Stand der Dinge schlau zu machen und den Rat zu informieren. Sie ist sicher, dass eine große Mehrheit der Niederrheiner keinen Nachtflug will.

Hildegard Nigbur ist der Ansicht, dass die Verhinderung vermeidbaren Fluglärms – insbesondere in der Nacht – ein schützenswertes Gut sei, das nicht aus dem Gesetz gestrichen werden dürfe. Lärmschutz hält sie für relevanter als international wettbewerbsfähige Flughafen-Betriebszeiten. Die bisherigen Schutzvorgaben dürften nicht preis gegeben werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort