Am Flughafen Weeze Seit mehr als zehn Jahren gesuchter Mann festgenommen

Weeze · Am Dienstag ist den Behörden am Airport Weeze ein 41 Jahre alter Mann ins Netz gegangen, nach dem seit mehr als zehn Jahren international wegen Drogenkriminalität gefahndet worden ist.

Die Bundespolizei hat am Flughafen Weeze einen Mann festgenommen. (Symbolfoto)

Die Bundespolizei hat am Flughafen Weeze einen Mann festgenommen. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Johannes Neudecker

Die Bundespolizei verhaftete den 41-jährigen Albaner, nachdem er mit dem Flug aus Tirana angekommen war. Gegen den Reisenden bestand ein europäischer Haftbefehl der belgischen Behörden zur Auslieferung für ein Strafverfahren wegen Rauschgiftkriminalität. Das genaue Delikt konnte die Bundespolizei auf Anfrage nicht nennen, aber den Tatzeitpunkt. Demnach suchte die Justiz in Antwerpen den Mann wegen einer Straftat aus dem Jahr 2012.

Wie in solchen internationalen Fällen üblich, wurde die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hinzugezogen, die sogleich anordnete, dass  der Gesuchte nicht wieder auf freien Fuß kam, sondern über Nacht in Polizeigewahrsam blieb. Am Mittwochmorgen um 11.30 Uhr wurde der 41-Jährige dem Amtsgericht Geldern übergeben und später dem Haftrichter vorgeführt.

Am selben Tag  vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen Weeze einen weiteren Haftbefehl. Das Amtsgericht Lübeck hatte im Jahr 2019 einen 61 Jahre alten Deutschen wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 65 Euro verurteilt. Hiervon musste der Reisende noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verbüßen oder eine Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro zahlen. Durch die Zahlung der fälligen Geldsumme konnte der Mann die drohende Haft abwenden und seine Reise fortsetzen.

Einen weiteren Fall gab es erst am Freitag am Flughafen Weeze: Die Bundespolizei hatte gegen einen Niederländer überprüft, der von Weeze nach Alicante ausreisen wollte. Ein Abgleich der Personalien in der Polizei-Datenbank ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag.

Demnach wurde der 39-Jährige zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Durch die Zahlung der restlichen Geldstrafe in Höhe von 1380 Euro konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 69 Tagen abgewendet werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterreise gestattet.

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