Abgrabung soll länger laufen Der Uhu soll in Wemb bleiben

Wemb · Unternehmen will die Abgrabung länger auskiesen und anders rekultivieren. Denn die Firma braucht weniger Kies und setzt mehr auf Recycling.

 Der Uhu brütet inzwischen regelmäßig an der Abgrabung in Wemb. Daher soll der Bereich so rekultiviert werden, dass der Vogel bleibt. Foto: dpa

Der Uhu brütet inzwischen regelmäßig an der Abgrabung in Wemb. Daher soll der Bereich so rekultiviert werden, dass der Vogel bleibt. Foto: dpa

Foto: Patrick Pleul

Über Auskiesungen und vor allem das Thema „Recycling“ wird immer wieder kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund ließ ein Thema im Bauausschuss in Weeze aufhorchen. Hier beantragte ein Kiesunternehmen die Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung. So weit nichts Ungewöhnliches. So etwas passiert öfter. Gerade auch, wenn noch zusätzlich oder intensiver ausgekiest werden soll. Doch das ist hier nicht der Fall, wie Bauamtsleiter Wilhelm Moll-Tönnesen erläuterte.

Vielmehr ist das Unternehmen im Straßenbau tätig und nutzt den Kies für den Eigenbedarf. Im Straßenbau habe sich der Bedarf an Kies in den vergangenen Jahren allerdings immer weiter verringert. Statt dessen werde immer öfter auf Recycling-Material zurückgegriffen. Im Klartext: Die Firma braucht gar nicht so viele Rohstoffmengen aus ihrer Kiesgrube. Die Vorräte da reichen für einen längeren Zeitraum. Der Abbau der Teilfläche Süd muss nach der letzten Änderungsgenehmigung eigentlich bis zum 31. Dezember 2023 beendet und die Fläche bis zum 31. Dezember 2025 wieder hergerichtet sein. Doch da von der Firma weniger Kies benötigt werde, wären die Vorräte bis dahin noch gar nicht aufgebraucht.

Die Firma beantragt daher für die Teilfläche Süd die Verlängerung der Abgrabungsfrist bis zum 31. Dezember 2034 und der Rekultivierungsfrist bis zum 31.Dezember 2035. Insgesamt verlängern sich die Fristen für die Fertigstellung der Teilfläche Süd somit um zehn Jahre.

Außerdem wird eine Änderung der genehmigten Rekultivierung beantragt, insbesondere um für den Uhu, der seit einigen Jahren jedes Jahr im Abgrabungsbereich brütet, dauerhaft einen geeigneten Lebensraum zu schaffen. Mit dem abschließenden Abbau der Rohstoffe in diesem Abschnitt würde das Bruthabitat für den Uhu dauerhaft verlorengehen, heißt es. Denn nach derzeitiger Genehmigungslage für die Rekultivierung des Südteils der Abgrabung ist die Anlage flach auslaufender Böschungen durch Teilverfüllung mit Fremdböden vorgesehen ist. Mit den flachen Böschungen würde das Habitat des Uhus unwiederbringlich zerstört. Deshalb ist eine steilere Böschungsführung in nördliche Richtung geplant, um den Lebensraum für den seltenen Uhu dauerhaft zu erhalten. Dafür ist aber eine Änderung der Rekultivierungs-Genehmigung nötig.

Der Ausschuss war mit der Fristverlängerung einverstanden. Die Verwaltung hat damit den Auftrag, zu der Sache eine positive Stellungnahme abzugeben.

(zel)
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