Kevelaer Elf Mal auf Lebensgefährtin eingestochen

Kevelaer · Ein 65-jähriger Niederländer wird der Tat beschuldigt. Prozessauftakt vor dem Schwurgericht des Landgerichts.

Elf Mal soll er zugestochen haben, in die Brust und den Hals der Frau. Ein 65-jähriger Niederländer soll seine 68-jährige Lebensgefährtin im Oktober vergangenen Jahres vorsätzlich getötet haben. Im Flur der gemeinsamen Wohnung soll die Frau schließlich verblutet sein - die Einstiche im Hals hatten unter anderem die Halsschlagader verletzt.

Beim Prozessauftakt vor dem Schwurgericht des Landgerichts Kleve wirkte der Angeklagte gestern manchmal leicht abwesend, der Blick irrte verloren und leer durch den Saal. Er habe zum Zeitpunkt der Tat unter starken Wahnvorstellungen, Verschwörungstheorien und Verfolgungswahn gelitten, berichtete er selbst: "Es ist, als ob man zwei Seelen im Körper hat. Die Stimmen haben mir Befehle gegeben." Vor fünf Uhr soll das Paar damals gemeinsam aufgestanden sein. "Ich bin in die Küche gegangen, und da stand der Messerblock", sagte der Mann. Seine Lebensgefährtin sei auf dem Weg ins Bad gewesen, als er mit einem Küchenmesser aus dem Block auf sie zuging und auf sie einstach. In seinen Armen sei sie zusammengesackt, "ich habe sie dann auf den Boden gelegt". Anschließend habe er, auf ihr sitzend, weiter auf die 68-Jährige eingestochen. "Danach habe ich mich selbst auch gestochen", sagt der Angeklagte. Da er Hausmeister des Wohnhauses war und Schlüssel zu allen Räumlichkeiten hatte, konnte er in eine benachbarte Wohnung eindringen. "Als ich aus dem Schlafzimmer kam, stand er blutüberströmt im Flur", berichtete eine 88-jährige Nachbarin. Sie alarmierte Polizei und Feuerwehr, der Mann wurde kurze darauf ohnmächtig. Die Einsatzkräfte brachten ihn in ein Krankenhaus, seitdem befindet er sich in psychiatrischer Betreuung. Die Nachbarin beschreibt den 65-Jährigen als immer höflich und hilfsbereit. Aufbrausendes oder ausfallendes Verhalten habe sie nie beobachtet. "Man merkte manchmal aber wohl, dass er ungeduldig wurde, wenn etwas nicht klappte", sagte sie. Das Gericht wird in insgesamt drei Verhandlungstagen unter anderem beurteilen, ob der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll.

(juz)
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