Prozess in Kleve Irrland-Automatensprenger steht erneut vor Gericht

Kleve/Kevelaer · Ein 29-Jähriger soll als Kopf einer Bande für vier Geldautomatensprengungen und mehrere Einbrüche verantwortlich sein. Seine mutmaßlichen Komplizen wurden bereits verurteilt.

 Im Oktober 2018 wurde der Geldautomat am Irrland gesprengt.

Im Oktober 2018 wurde der Geldautomat am Irrland gesprengt.

Foto: Guido Schulmann

Ein 29-jähriger Deutscher muss sich seit Montagvormittag vor dem Landgericht Kleve wegen schweren Bandendiebstahls in gleich mehreren Fällen verantworten. Der Angeklagte soll als Kopf eines Trios für teils erfolglose Geldautomatensprengungen in Tönisvorst, Moers, Mülheim-Kärlich und im Irrland in Twisteden verantwortlich sein. Der Automat am Eingang des Freizeitparks wurde im Oktober 2018 gesprengt. Unklar ist, ob die Täter damals tatsächlich an Geldscheine gelangten. Außerdem soll das Trio in eine Schule in Grefrath, in eine Kita in Meerbusch, eine Kneipe in Krefeld sowie in Wohnungen in Korschenbroich und Mühlheim an der Ruhr eingebrochen sein.

Im Oktober des vergangenen Jahres wurden bereits die Mittäter des in Kempen geborenen Mannes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Prozess gegen den 29-Jährigen war im April angelaufen. Allerdings kam es zu Verzögerungen, da der Angeklagte die Anhörung weiterer Zeugen einforderte – mit Erfolg. Nun erklärte er dem Vorsitzenden Richter Gerhard van Gemmeren, vorerst keine weiteren Einlassungen zu den Vorwürfen oder seinem Lebenslauf machen zu wollen. Allerdings gestand er die Automatensprengung in Tönisvorst sowie drei der genannten Einbrüche. Mit den anderen Taten habe er nicht unmittelbar etwas zu tun gehabt. Höchstens habe er mal Schmiere gestanden.

Vor dem Landgericht Kleve trat nun jener Richter als Zeuge auf, der im vergangenen Jahr bereits gegen die Mittäter prozessiert hatte. Er berichtete, dass der Angeklagte damals bereits erklärt hatte, dass die Loveparade vor zehn Jahren in seinem Leben alles verändert habe. „Er meinte, dass das sein Leben zerrissen hätte“, sagte der Zeuge. Der Angeklagte, vor seiner Verhaftung ohne festen Wohnsitz, nickte im Gerichtssaal demonstrativ. Was der ledige Vater einer Tochter dort genau erlebt habe, erläuterte er jedoch nicht. In den vorangegangenen Verhandlungen habe er aber immer wieder darauf hingewiesen, am Asberger-Syndrom, einer schweren Form des Autismus, zu leiden.

Der Richter berichtete weiter von einem „bunten“ Lebenslauf des Beschuldigten. Dieser habe nicht nur ein langes Vorstrafenregister, sondern auch eine berufliche Karriere voller Brüche: Der 29-Jährige sei nach seinem Fachabitur Azubi, Student, Glücksspieler und Kellner auf Mallorca gewesen – all das aber nur für einen kurzen Zeitraum. Wohl auch deshalb, weil er immer wieder in die Beschaffungskriminalität abrutschte. Kokain, Speed und Alkohol hätten sein Leben geprägt, so der Richter. Auch habe der Deutsche geplant, in Rom ein Spielcafé zu betreiben.

Gerhard van Gemmeren stellte in Frage, ob es sich bei den Taten tatsächlich um Bandenkriminalität handele, wie die Staatsanwaltschaft suggeriert. Womöglich seien die Straftaten bloß als einfache Diebstähle zu werten. Mit einem Urteil wird Anfang September gerechnet.

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