Kreis Kleve Der Staatsanwalt ermittelt

Kreis Kleve · Nachdem die Gelderner Familie Korsten bei der Polizei Anzeige erstattet hatte, kam die gefährliche Falle zur Kriminalpolizei nach Goch.

Nach Auskunft der Polizei könnte es sich bei der Tat um ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz oder gegen das Bundesjagdgesetz wegen nicht-weidmännischen Jagens handeln. "Um das zu prüfen", so berichtet Polizeisprecher Manfred Jakobi, "wurde die Angelegenheit zur Prüfung der Staatsanwaltschaft, und nicht, wie zuerst geplant, der Unteren Jagdbehörde des Kreises Kleve übergeben." Offen sei auch noch die Frage, ob es sich um einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Zum laufenden Verfahren wollte sich Gerhard Thomas, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Kleve, nicht äußern. Er verwies jedoch auf einschlägige Vorschriften. Danach zitiert er auszugsweise aus dem Landesjagdgesetz über Fangmethoden: Fallen für den Totfang dürfen nur in Fangbunkern, geschlossenen Räumen oder Fanggärten, die den Zugang von Menschen ausschließen, aufgestellt werden.

Sie sind im unmittelbaren Gefahrenbereich mit dem Hinweis auf einem wetterfesten Schild "Vorsicht Falle — -Verletzungsgefahr", verbunden mit einem zur Warnung dienenden Piktogramm zu versehen. Die Öffnung der Fangbunker oder der Zugang zu den Fanggärten darf bei der Bügelweite von 37 Zentimetern nicht größer als acht Zentimeter, bei den übrigen Bügelweiten nicht größer als 25 Zentimeter sein. Fallen für den Totfang sind täglich morgens zu kontrollieren.

Diese Vorschriften wurden offensichtlich nicht eingehalten.

(RP)
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