Einzelhandel in Kevelaer Pichler plädiert für sechs verkaufsoffene Sonntage

Kevelaers Bürgermeister setzt sich in einem Brief an Landeswirtschaftminister Andreas Pinkwart für eine neue Regelung ein. Sie soll mehr Sicherheit für die Geschäftsleute und Kommunen bringen.

 Dominik Pichler möchte mehr Rechtssicherheit.

Dominik Pichler möchte mehr Rechtssicherheit.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

In einem Brief an NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart plädiert Kevelaers Bürgermeister Dominik Pichler für eine Neuregelung der verkaufsoffenen Sonntag. Er wünscht eine landesweite Festlegung auf jährlich sechs. Rein rechnerisch bedeute dies bei 52 Sonntagen plus einiger Feiertage einen Prozentsatz von zehn Prozent, was wohl die Ausnahme zur Regel von 90 Prozent Sonn- und Feiertagen ohne offene Geschäfte darstelle.

Pichler möchte diese Klarstellung, weil zwar die Landesregierung versuche, den Kommunen durch eine maßvolle Ausweitung und eine Reihe von neuen Alternativen mehr als die bisher vier verkaufsoffenen Sonntag im Jahr zu ermöglichen. Die Gerichte hätten aber recht klar aufgezeigt, dass sie diesen gesetzgeberischen Weg nicht mitgehen. „Den Kommunen ist es daher aktuell nur unter erschwerten Bedingungen und Maßgaben möglich, einen verkaufsoffenen Sonntag rechtssicher zu begründen“, schreibt Pichler. Denn der verkaufsoffene Sonntag müsse an einen Anlass, eine Veranstaltung mit einer für die Kommune herausragenden Bedeutung gekoppelt sein. Auch müsse „für jede einzelne anlassgebende Veranstaltung der Bereich parzellengenau festgeschrieben und begründet werden“, in dem die Geschäfte öffnen dürfen. Die Anzahl der Besucher sei möglichst genau zu ermitteln, etwas durch Zählungen in den Vorjahren. Auch sei mit einem Entgegenkommen der Gegner von verkaufsoffenen Sonntagen nicht zu rechnen. Hier erwähnt Pichler insbesondere die „klagefreudige“ Gewerkschaft Verdi.

Der Bürgermeister verweist auf die Corona-Pandemie, die alle verkaufsoffenen Sonntage habe entfallen lassen. Wenn dann noch eine herausragende Anlassveranstaltung dazu komme, sei eine Durchführung verkaufsoffener Sonntage „in naher bis mittlerer Zukunft ferne Utopie“.

Seinen Vorschlag hält Pichler als Jurist für praktikabel. Auch dürfte er dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Regel-Ausnahme-Verhältnis gerecht werden. Den Einzelhändlern und Gewerbetreibenden in den Innenstädten würde so die Sicherheit hinsichtlich der verkaufsoffenen Sonntage wieder zurückgegeben.

Außerdem bittet der Bürgermeister den Wirtschaftsminister darum, das für den Verkauf erlaubte Warensortiment nicht zu eng zu fassen. Ihm schwebt die niedersächsische Regelung vor. Dort sei das Sortiment, das an „Wallfahrtssonntagen“ verkauft werden darf, breiter und umfasse zum Beispiel auch Textilien, Schuhe und Schmuck. Insofern stelle eine entsprechende Änderung auch keine „Lex Kevelaer“ dar.

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