Schreiben wegen Corona in Kindergärten Eltern kritisieren Quarantäne-Brief

Kevelaer/Wetten · Wegen der Corona-Fälle in Kindergärten in Kevelaer und Wetten gab es Post von der Stadt. Mancher störte sich am rauen Amtsdeutsch. Die Verwaltung betont jedoch, dass klar formuliert werden muss.

 Die Ordnungsverfügung gibt klare Anweisungen.

Die Ordnungsverfügung gibt klare Anweisungen.

Foto: Latzel

In den Kindergärten St. Antonius Kevelaer und St. Petrus Wetten hat sich, wie berichtet, jeweils eine Erzieherin mit dem Corona-Virus infiziert. Daraufhin mussten 180 Kinder in Quarantäne. Ein Schritt, der ein formaler Akt der Behörde ist, und für den dann auch entsprechende Schreiben an die Eltern verschickt wurden. Die Briefe haben bei manchen Müttern und Vätern anscheinend für Kritik gesorgt. Man stört sich an dem rauen Amtsdeutsch. Das sei nicht wirklich sensibel, heißt es. Der behördliche Ton lasse an Taktgefühl zu wünschen übrig.

Tatsächlich finden sich in dem Brief Formulierungen wie: „Für den Fall, dass Sie der Anordnung (zur häuslichen Quarantäne) nicht nachkommen, drohe ich Ihnen unmittelbaren Zwang durch eine zwangsweise Absonderung durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus an.“

Heinz-Josef Theunissen vom Ordnungsamt der Stadt Kevelaer kann verstehen, dass das Schreiben auf manche Eltern recht drastisch wirke. Auch er habe einige Anrufe bekommen. „Aber es handelt sich hier um eine vorgefertigte Ordnungsverfügung des Gesundheitsamtes“, erläutert er. So ein Schreiben müsste verständlich und gerichtsfest sein. Die deutlichen Maßregeln seien für manchen vielleicht nicht schön zu hören, aber das sei nötig und auch üblich. Immerhin gebe es auch immer wieder Leute, die sich nicht an die Vorgaben halten.

Zu diesen Ordnungsverfügungen auch noch jeweils ein persönliches Anschreiben zu formulieren, sei ein viel zu großer Aufwand. Im Fall der Kindergärten Kevelaer und Wetten etwa hätte das Ordnungsamt an einem Tag 200 Briefe rausschicken müssen. Das sei anders gar nicht so stemmen. Andere Kommunen würden das in diesen Fällen genauso handhaben.

Das bestätigt Herbert van Stephoudt von der Stadt Geldern. Er weist darauf hin, dass man dabei bedenken müsse, dass es sich hier nicht um einen normalen Schriftverkehr, sondern um eine Ordnungsverfügung handle. „Diese muss inhaltlich klar bestimmt sein, da sie unter Umständen auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten muss. Daher sind die Formulierungen so gewählt, dass sie sehr eindeutig sind“, erläutert der Sprecher der Stadt Geldern.

Eindeutig eben auch hinsichtlich der Dinge, die jemand in Quarantäne zu unterlassen hat. Auch zu Dingen, die der Betroffene tun müsse, müsse es klare Formulierungen geben. Daher würde das sprachlich nicht sehr höflich wirken – aber es dürfe eben auch keine Zweifel schüren. „Und die Nichteinhaltung der Quarantäne ist eben auch kein Kavaliersdelikt“, so von Stephoudt weiter.

Man könne die Kollegen aus Kevelaer gut verstehen, dass sie den Brief mit der Ordnungsverfügung zur Quarantänte so formuliert hätten.

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