Nach Fall in Kevelaer Deutlichere Predigtverbote nach Missbrauch gefordert

Bistum prüft auch einen Fall in Kevelaer.

 Bei bislang drei Geistlichen seien unklar formulierte Verbote öffentlicher Gottesdienste präzisiert worden, sagt der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings.

Bei bislang drei Geistlichen seien unklar formulierte Verbote öffentlicher Gottesdienste präzisiert worden, sagt der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings.

Foto: ja/Breuer

Das Bistum Münster überprüft Konsequenzen für 18 des Missbrauchs beschuldigte Priester. Bei bislang drei Geistlichen seien unklar formulierte Verbote öffentlicher Gottesdienste präzisiert worden, sagte der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings. Wie berichtet, hatte das vor allem bei dem Geistlichen für viel Gesprächsstoff gesorgt, der als Kaplan in seiner Zeit in Kevelaer ein Mädchen missbraucht haben soll. Im November war der Fall bekannt geworden, weil sich das mutmaßliche Opfer an das Bistum wandte, da der beschuldigte Pfarrer weiter Gottesdienste feierte. Die Frau hatte sich bereits 2010 an das Bistum gewandt. Sie hatte damals jedoch ausdrücklich verlangt, dass der Sachverhalt nicht öffentlich gemacht werde und auch, dass die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet werden dürfe. Das Bistum hatte den Sachverhalt nach Rom an die Glaubenskongregation gemeldet. Nach Abschluss der dortigen Prüfungen wurden dem Geistlichen in einem Dekret seelsorgliche und priesterliche Tätigkeiten nur in einem vom Bistum zugewiesenen Bereich gestattet. Die Betroffene hat sich dann erneut beim Bistum gemeldet, weil der Geistliche weiterhin öffentlich Gottesdienste feierte. Das Bistum hat inzwischen im Umgang mit dem Priester Fehler eingeräumt. Die Formulierung für das Zelebrationsverbot sei zu ungenau gewesen.

Zu vier weiteren Geistlichen hole die Diözese derzeit externen Rat ein, erklärte Frings. In zwei weiteren Fällen, in denen aktuell kirchengerichtliche Verfahren anhängig seien oder anstünden, habe das Bistum keine Entscheidung zu möglichen Konsequenzen getroffen. Dies erfolge, wenn die Verfahren beendet seien. Zudem gebe es bei einigen hochbetagten Geistlichen keinen Handlungsbedarf, weil sie nicht mehr in der Lage seien, öffentliche Gottesdienste zu feiern.

Details, die auf einzelne Priester schließen lassen, gibt das Bistum nicht bekannt. Betroffene Priester sollen auch schon Rechtsanwälte eingeschaltet haben, die einschreiten, falls sie den Eindruck haben, dass die Persönlichkeitsrechte ihrer Mandanten beeinträchtigt werden.

Mit Blick auf Missbrauchsvorwürfe verzeichnet das Bistum 57 lebende Priester. Laut Frings darf hier aber nicht einfach von Tätern gesprochen werden. Erfasst seien auch solche Fälle, in denen es nur allgemeine Hinweise auf angeblichen Missbrauch gegeben habe, der aber dann in der Folge nicht bewiesen werden konnte. In diesen Fällen habe es keine Dekrete gegeben, die jetzt überprüft werden müssten.

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