Schuljahr 2023/24 in Kevelaer Anmeldung an den Grundschulen

Kevelaer · In Kevelaer beginnt die Vorbereitung für die Einschulung 2023. Vom 31. Oktober bis 11. November können die Eltern ihre Kinder anmelden.

Kinder, die im kommenden Jahr in Kevelaer eingeschult werden sollen, müssen bald angemeldet werden.

Kinder, die im kommenden Jahr in Kevelaer eingeschult werden sollen, müssen bald angemeldet werden.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren sind, werden zum 1. August 2023 schulpflichtig. Sie können vom 31. Oktober bis 11. November an einer Grundschule in Kevelaer angemeldet werden. Hierzu wird den Erziehungsberechtigten ein Informationsschreiben mit dem Anmeldevordruck zugesandt. Es ist zu beachten, dass im Vorfeld zwingend Termine mit den Sekretariaten im Rahmen der genannten Anmeldezeiten abzusprechen sind. Es wird empfohlen, auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine medizinische Maske (mindestens „OP-Maske“) zu tragen.

Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg/St. Norbert entscheidet die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird.

Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und den Erziehungsberechtigten somit keine Mitteilung zugegangen ist, werden diese gebeten, sich bis zum 14. Oktober beim Schulverwaltungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Telefon 02832 122411 oder 122419) zu melden. Kinder, die nach dem 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Antragsvordrucke sind bei den Grundschulen erhältlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder können sich auf der Homepage der Grundschulen über die jeweilige Grundschule informieren. Weitere Informationen hierzu gibt es im Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes sowie über die Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer unter www.kevelaer.de.

(RP)
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