Kevelaer 26-jähriger Randalierer muss in Entziehungsanstalt

Kevelaer · "Ich will keine Drogen mehr nehmen. Sie haben zu viel kaputt gemacht." Mit dieser Selbsterkenntnis und einer Entschuldigung für seine Taten begann der 26-jährige Angeklagte aus Kevelaer gestern sein letztes Wort vor dem Klever Landgericht.

Unter dem Einfluss von Amphetamin und Alkohol hatte er in den vergangenen beiden Jahren wiederholt in seiner Heimatstadt randaliert, sich dabei auch zweimal Polizisten widersetzt (wir berichteten). Die erste große Strafkammer verurteilte den Kevelaerer wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, mehrfacher Sachbeschädigung, räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Dass die Drogen bei der Begehung der Straftaten einen maßgeblichen Einfluss auf den jungen Mann hatten, stellte auch die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jürgen Ruby fest. Sie ordnete daher die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches an, nachdem der sachverständige Psychiater Dr. Jack Kreutz am Montag auf die Notwendigkeit eines Maßregelvollzuges hingewiesen hatte. Andernfalls sei das Risiko sehr hoch, dass der Angeklagte erneut die Kontrolle verliere.

Beim Strafmaß war die Kammer -wie auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers - aufgrund des Drogeneinflusses von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen. Der Zusammenhang zwischen dem Konsum und den "psychose-ähnlichen Zuständen", in denen sich der Angeklagte während seiner nächtlichen Ausbrüche befunden hatte, sei offensichtlich, sagte Ruby. "Die Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt liegen damit vor. Die Taten sind überhaupt nur mit dem Einfluss von Amphetamin zu erklären", so der Vorsitzende.

(jehe)
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