Stadt Kempen Züchter: Keine Panik vor der Vogelgrippe

Stadt Kempen · Kempener Geflügelzüchter müssen ihre Tiere derzeit nicht im Stall halten. Tiermediziner empfehlen jedoch, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Wichtig seien Schutzanzüge und Desinfektionsmittel.

Vogelgrippe: Hier gilt in NRW die Stallpflicht
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Foto: dpa, ade cul rho

"Die Aufstallungen sind purer Stress für die Tiere, das tut auch mir in der Seele weh", sagte Hannes von Heimendahl. Der 41-Jährige führt in fünfter Generation das gleichnamige Gut in Kempen. Dort wurden bislang in kleinen Gruppen die Hühner, Puten, Enten oder Gänse artgerecht, sprich im Freiland, gehalten. Derzeit hat der Gutsverwalter jede Menge zu tun, um sein Geflügel vor Wildvögeln und vor der Vogelgrippe zu schützen.

Da werden Scheunen freigemacht oder Abdächer anders genutzt, um die Tiere von den Zugvögeln fern zu halten. Wie Hannes von Heimendahl haben viele andere Züchter und Geflügelhof-Besitzer Vorsichtsmaßnahmen ergriffen.

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"Gott sei Dank gibt es noch keine Aufstallungspflicht für das Geflügel", meint in Anrath Christoph Leiders, der wie beim großen Gut in Kempen für seine artgerechte Haltung, für die sofortige Verarbeitung und die regionale Vermarkung bekannt ist. Derzeit hat der Bio-Bauer unter anderem rund 1500 Legehennen, die in mobilen und regelmäßig auf den Wiesen ihren Standort wechselnden Ställen ihr Zuhause haben.

Natürlich werden auch dort verschärfte Sicherungsmaßnahmen ergriffen, so spezielle Arbeitskleidung für die Mitarbeiter zwingend vorgeschrieben. Aber nur in einem beschränkten Umfang, Leiders: "Die Hühner bleiben draußen, denn ich bin ein Bio-Betrieb, sonst verliere ich nämlich die Anerkennung für den Verkauf dieser Produkte." Nach seiner Ansicht sei in den Risikogebieten das Keulen spricht das rigorose Töten des Geflügels nicht die Lösung. Ein Patentrezept hat Leiders aber nicht, nur so viel: "Die Tiere werden eigentlich wie die Menschen auch gut mit dem Grippevirus fertig."

Zurück zum Gut Heimendahl. "Dies alles ist für uns eine große Herausforderung, aber wir müssen uns im eigenen Interesse selber schützen", sagte der Gutsverwalter. Er wartet gerade auf seinen Tierarzt, mit dem er weitergehende Maßnahmen zur Vorbeugung besprechen möchte, wie die zusätzliche Verlegung von Desinfektionsmatten. "Bei uns werde die Legehennen innen und auf dem Boden gehalten", meint Alexa Crynen vom Geflügelhof an der Ziegelheide in Kempen.

Sie hat dort zusätzliche Schutzanzüge geordert und weitere Schalen mit Desinfektionsmitteln aufgestellt, wenn die Tiere in die Ställe gebracht oder abgeholt werden. "Man kann nur hoffen, dass alle vernünftig sind und Vorkehrungen treffen", meinte die Chefin des Familienbetriebes.

Alfred Bültermann aus Willich hat auch einen großen Geflügelhof. Allerdings nicht in Willich, sondern auf Ländereien in der Nähe von Osnabrück angepachtet. Dort gibt es derzeit rund 77 000 Legehennen in einer Bodenhaltung. Auch dort gäbe es, so Bültermann, strenge Hygienevorschrfiten. Von Willich aus werden dann die Eier vertrieben und verkauft. Und der 57-Jährige hofft, dass man dieses Problem jetzt schnell in den Griff bekommt: "Zur Panikmache besteht allerdings überhaupt kein Anlass."

Panikmache nein, aber Vorsichtsmaßnahmen auf jeden Fall. Dazu rät auch das Veterinäramt des Kreises Viersen. Es sei zwar richtig, so Amtstierarzt Dr. Helmut Theißen, dass das Geflügel im Kreis Viersen derzeit nicht zwingend in Ställe müsste, aber der Tiermediziner appelliert an die rund 1400 Geflügelhalter im Kreis, strengste Sicherheits- und Hygienevorschriften zu beachten, damit sich das hochansteckende Virus H5N8 nicht ausbreite. Natürlich hofft Theißen, dass man bald der Einschleppungsursache auf die Spur kommt.

Das Kreis-Veterinäramt rät daher zu folgenden Maßnahmen: Zumindest das Geflügel, das sich in der Nähe von Gewässern befindet, in Ställe unterzubringen. Es nur dort zu füttern sowie das Futter und andere benötigte Materialien nur an den Stellen aufzubewahren, an denen die Wildvögel nicht herankommen. Die Tiere ferner nicht mit Oberflächenwasser zu tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Außerdem sollten Geflügelbestände nur durch autorisierte Personen mit entsprechender Schutzkleidung betreten werden. An den Eingängen solle man Desinfektionseinrichtungen für das Schuhwerk nutzen. Empfohlen wird ferner die Desinfektion, auch von benötigten Gerätschaften, wie Fahrzeugreifen oder unter anderem von Geräten zum Einbringen von Einstreu.

(wsc)
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