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Kempen Zeit genug für die Kanalprüfung

Kempen · Eine Satzung zur Dichtheitsprüfung von privaten Schmutzwasserkanälen haben die Freien Wähler im Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz erfolglos beantragt.

 Per Joystick gesteuert fährt bei dieser Kanalprüfung eine Kamera durch das Rohrsystem und deckt Schadstellen auf.

Per Joystick gesteuert fährt bei dieser Kanalprüfung eine Kamera durch das Rohrsystem und deckt Schadstellen auf.

Foto: Laaser

Der Technische Beigeordnete Stephan Kahl wies darauf hin, dass eine derartige Satzung nicht notwendig sei, da es dazu entsprechende Regelungen durch Landesbehörden gebe. Allein die Frist, bis wann die Hauseigentümer die Dichtheitsprüfung erledigen müssen, legen die Kommunen selbst fest. Kempen ist dabei den vorgegebenen Fristen des Landeswassergesetzes gefolgt.

In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung durch einen Sachverständigen bis 31. Dezember 2012 erledigt sein, in allen übrigen Gebieten erst bis 31. Dezember 2015. Tiefbauamtsleiter Torsten Schröder warnte aber vor übertriebener Hektik. Denn innerhalb dieser Fristen muss zunächst nur die Prüfbescheinigung beim Tiefbauamt vorliegen. Die Frist zur eventuell nötigen Sanierung richte sich nach der festgestellten Schadensklasse. Hausbesitzer können also in aller Ruhe ein Unternehmen zur Beseitigung von Schäden suchen.

Oft nutzten Anwohner von Straßen, in denen gerade der Kanal saniert werde, die Gelegenheit die dort tätigen Unternehmer anzusprechen. "Vermitteln dürfen wir als Stadt solche privaten Aufträge aber nicht", so Schröder. Eine Prüfung koste durchschnittlich 150 bis 200 Euro, die Kosten einer Sanierung könnten zwischen ein paar hundert oder auch einigen tausend Euro liegen. Frage des Tages

(sr)
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