Kreis Viersen gibt Tipps So weisen Genesene und Geimpfte ihren Status nach
Kreis Viersen · Genesene und vollständig geimpfte Personen sind negativ Getesteten gleichgestellt. Der Kreis Viersen gibt Tipps, wie Genesene und Geimpfte ihren Status nachweisen können.
Mit sinkenden Infektionszahlen werden immer mehr Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet. Für den Einkaufsbummel, den Besuch eines Open-Air-Konzerts, die sportliche Betätigung im Freibad oder die Nutzung einiger körpernaher Dienstleistungen wie Gesichtskosmetik ist in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 allerdings ein negatives Testergebnis nötig, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Genesene und vollständig geimpfte Personen sind laut Bundesverordnung mit negativ Getesteten gleichgestellt.
Dazu müssen geimpfte und genesene Personen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Der Kreis Viersen wies am Mittwoch darauf hin, wie Geimpfte und Genesene ihren Status nachweisen können. Geimpfte können ihren Immunschutz über ihren Impfpass (in Papierform oder digital) nachweisen. Die vollständige Immunisierung tritt zwei Wochen nach der letzten Impfung ein. Bei fast allen Impfstoffen ist eine Zweitimpfung nötig. Nur der Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson kommt mit einer Impfung aus.
Als genesen gilt, wer eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden hat und einen positiven PCR-Test nachweisen kann. Dieser darf mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt sein. Als Nachweis zähle jedes Dokument, das eine Personen-Zuordnung und den Zeitpunkt des positiven PCR-Tests sowie die ausstellende Stelle erkennen lasse, teilte der Kreis mit. Dies könne das schriftliche Laborergebnis oder die amtliche Quarantäne-Anordnung sein. Darüber hinaus arbeite der Bund aktuell an einer einheitlichen, digitalen Lösung zum Nachweis der Genesung.