Barrierefreie Landtagswahl Wie Blinden beim Wählen im Kreis Viersen geholfen wird
Kreis Viersen · Akustische Informationen sind für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung über eine Hotline sogar in der Wahlkabine abrufbar. So funktioniert‘s.
Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern der Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht, auch wählen zu können. Für blinde und hochgradig sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ist das nicht ganz einfach.
Zwar helfen ihnen Wahlschablonen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?
Zur Landtagswahl am Sonntag wird in NRW diese Information wieder akustisch zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und sind auch im Internet abrufbar. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus dem Kreis Viersen unter der Rufnummer 0800 00096710 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.
Organisiert werden zudem Wahlhilfepakete mit Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW).
Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern. Unter Ruf 02159 96550 für den Bereich Nordrhein. Weitere Infos: www.bsvw.org/wahlen.