Kempen Stadt: Vorgärten dürfen nicht versiegelt werden

Kempen · Grundstückskäufer werden darüber informiert. Verstöße ahnde die Stadt, kündigt die Verwaltung an

Auch in Kempen ist die Gestaltung von Vorgärten Moden unterworfen. Jahrzehnte lang, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung,  sei es in Siedlungen am Stadtrand selbstverständlich gewesen, dass die Fläche vor dem Haus als begrünter Puffer zwischen Straße und Haus angelegt war – daher auch der Begriff Vorgarten.

Die damit verbundene hohe Qualität der Wohngebiete gehe heute zusehends verloren. Gehe man heute durch die Neubaugebiet, werde sofort augenfällig, dass sich die Vorstellungen vom Wohnen im Eigenheim grundsätzlich gewandelt haben. Die Gestaltung des Grundstücks erfolge unter funktionalen Gesichtspunkten. Alles, was nicht dem unmittelbaren Bedarf entspreche, sei Ballast, verursache Arbeit und beanspruche Zeit, die aber kaum jemand noch habe.

Diesem neuen Lebensstil fallen Vorgärten oft zum Opfer. Aus ihnen werden Pflaster, Schotter oder Kies. Grün und Bunt  seien out.   Das hat nicht nur optische Auswirkungen. Das Regenwasser beispielsweise fließt ab statt zu versickern. Lebensräume für Insekten werden weniger. Um etwas dagegen zu tun, müssten die Eigentümer in die Pflicht genommen werden. „Eigentum verpflichtet“, sagt die Verwaltung.

Es müsse nicht der tolle Vorgarten sei, auch Rasen sei besser als eine Versiegelung. Eine Bepflanzung mit Bodendeckern halte den Aufwand gering. Über weitere Möglichkeiten berät auf Anfrage des Grünflächenamt.

Die Verwaltung weist außerdem darauf hin. dass es keineswegs so sei, dass der versiegelte Vorgarten keine Pflege brauche. Im Laufe der Zeit sammelten sich zwischen den Steinen organisches Material an, auf denen Wildkräuter keimen. Ebenfalls sammeln sich Algen, Moose und Flechten an. Blätter verfangen sich, welken  und machen den Steingarten unansehnlich. Das Reinigen ist sehr aufwendig, es kommen oft Herbizide zum Einsatz. „Das kann niemand wollen“, sagt die Verwaltung.

Die Landesbauordnung schreibt vor, dass die nicht überbauten Flächen von Grundstücken wasseraufnahmefähig sein müssen. Man solle sie begrünen oder bepflanzen. Diese Vorgaben werden in Kempen seit geraumer Zeit durch entsprechende Vorschriften in den Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen aufgegriffen: „Käufer von städtischen Grundstücken werden darüber informiert.“ Später werden die Auflagen Bestandteil der Baugenehmigung. „Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass so häufig gegen diese Vorgaben verstoßen wird. Unwissenheit kann es eigentlich nicht sein“, betont die Stadt.

Der Stadt Kempen sei es wichtig, Baugebiet  von hoher Qualität zu entwickeln, in denen sich die Bewohner wohlfühlen. Die Versiegelung von Vorgärten werde deshalb nicht hingenommen. Diese Erfahrung hätten bereits mehrere Bürger gemacht. Der Ratschlag an alle Kempener: Man sollte sich vor Baubeginn im Bauamt kundigen, ob das Geplante auch zulässig ist. Ansonsten drohe ein böses Erwachen. Eine individuelle Gestaltung der Vorgärten bleibe immer möglich.

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