Grefrath/Karlsruhe Urteil im Mordfall Mirco ist rechtskräftig

Grefrath/Karlsruhe · Das angefochtene Urteil gegen Olaf H., den zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder des damals zehn Jahre alten Mirco aus Grefrath, ist rechtskräftig. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat jetzt die Revision des Schwalmtalers gegen das Urteil des Krefelder Landgerichts als unbegründet verworfen.

Das Urteil im Mirco-Prozess
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Es hatte den 46-jährigen Familienvater am 29. September 2011 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, weil er am 3. September 2010 Mirco in Grefrath entführte, sexuell missbrauchte, erdrosselte und die Leiche in einem Waldstück im südlichen Kreis Kleve liegen ließ. Die Soko Mirco hatte nach monatelangen aufwändigen Ermittlungen Olaf H. in seinem Haus in Schwalmtal festgenommen.

Er gestand die Tat, doch sein Motiv blieb bis zum Prozessende weitgehend im Dunkeln. Sein Mönchengladbacher Rechtsanwalt Gerd Meister legte nach dem Urteil Revision beim Bundesgerichtshof ein. Darin wehrte er sich dagegen, dass das Krefelder Schwurgericht die besondere Schwere der Schuld seines Mandanten festgestellt hatte. Denn damit ist nahezu ausgeschlossen, dass H. nach 15 Jahren Haft auf freien Fuß kommt.

Der Bundesgerichtshof konnte nun in seiner nichtöffentlichen Beratung keine Rechtsfehler in dem Urteil des Krefelder Landgerichts erkennen.

(areh)
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