Nach acht Monaten Ermittlungsarbeit Ursache für tödlichen Unfall in St. Hubert bleibt unklar

St. Hubert · Nach acht Monaten Ermittlungsarbeit konnte die Ursache für den Unfall in St. Hubert, bei dem im Oktober 2020 ein Kind ums Leben kam, nicht geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat deshalb Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen den Unfallfahrer gestellt.

 Der tödliche Unfall ereignete sich am 29. Oktober 2020 auf der Landstraße zwischen St. Hubert und Tönisberg. Das Auto kam von der Fahrbahn ab und schleuderte über den Fuß- und Radweg.

Der tödliche Unfall ereignete sich am 29. Oktober 2020 auf der Landstraße zwischen St. Hubert und Tönisberg. Das Auto kam von der Fahrbahn ab und schleuderte über den Fuß- und Radweg.

Foto: Norbert Prümen

Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft sind abgeschlossen. Die genaue Ursache für den Unfall am 29. Oktober 2020 in St. Hubert kann jedoch nicht mehr ermittelt werden: „Wir können eine Handynutzung zur Tatzeit ausschließen, auch einen technischen Defekt am Auto“, sagt Staatsanwalt Axel Stahl auf Anfrage. Was genau der Auslöser für den Unfall war, bei dem ein zwölfjähriger Junge starb, seine damals 39-jährige Mutter und eine weitere Person schwer verletzt wurden, bleibt unklar. Ein Kleinkind, das ebenfalls zum Unfallzeitpunkt im Kinderwagen saß, wurde leicht verletzt. „Deswegen hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gestellt“, sagt Stahl.