Kempen Überschwemmungsgebiete der Niers werden verändert

Kempen · Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte mit Verfügung vom 24. Februar 2015 die Überschwemmungsgebiete der Niers von Kilometer 8,0 bis Kilometer 113,1 im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Regierungsbezirk Köln sowie des Gladbachs von km 0,0 bis km 1,9, des Trietbachs von km 0,0 bis km 11,2, des Hammer Bachs von km 0,0 bis km 6,6, der Nette von km 0,0 bis km 28,2, der Kleinen Niers von km 0,0 bis km 8,8, des Nierskanals von km 3,5 bis km 13,2, der Dondert von km 0,0 bis km 9,8, der Issumer Fleuth von km 0,0 bis km 23,6 und der Nenneper Fleuth von km 0,0 bis km 12,5 im Regierungsbezirk Düsseldorf (Niers-System) vorläufig gesichert.

Aufgrund von neuen Erkenntnissen bedarf es nach Angaben der Bezirksregierung nun einer Anpassung des bereits vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Niers-Systems im Bereich von Mönchengladbach, Korschenbroich, Willich, Viersen, Grefrath, Tönisvorst, Kempen, Wachtendonk, Straelen, Kerken und Geldern. Eine Neuermittlung des Überschwemmungsgebietes für den Gewässerabschnitt der Niers von km 56,5 bis km 93,0 führte zu Veränderungen der Überschwemmungsflächen am Hauptgewässer sowie an Nebengewässern. Betroffene Gewässerabschnitte sind nach Angaben der Bezirksregierung: Niers von km 56,5 bis 92,8, Trietbach von km 0,0 bis 2,6, Hammer Bach von km 0,0 bis 1,2, Nette von km 0,0 bis 3,5, Kleine Niers von km 0,4 bis 8,8.

Karten für das geänderte Überschwemmungsgebiet des Niers-Systems liegen bei der Bezirksregierung in Düsseldorf, Cecilienallee 2, Dezernat 54, noch bis 17. Juni montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr zur Einsicht für jedermann aus. Darüber hinaus kann das geänderte vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden unter: www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Ueberschwem mungsgebiete.

(RP)
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