Stadt Kempen Stadt kontrolliert Kneipen

Stadt Kempen · Das Ordnungsamt hat in sieben Kempener Lokalen überprüft, ob das Nichtraucherschutzgesetz eingehalten wird. Gäste hatten sich zuvor beschwert. Dreimal gab es eine Verwarnung, weil unerlaubt gequalmt wurde.

 Die Aschenbecher kommen raus: Wolfgang Beeren muss in Zukunft darauf achten, dass im Gastraum nicht mehr geraucht wird. Das Bärlin's an der Judenstraße war vom Ordnungsamt kontrolliert worden.

Die Aschenbecher kommen raus: Wolfgang Beeren muss in Zukunft darauf achten, dass im Gastraum nicht mehr geraucht wird. Das Bärlin's an der Judenstraße war vom Ordnungsamt kontrolliert worden.

Foto: W. Kaiser

Das Kempener Ordnungsamt hat in Gaststätten kontrolliert, inwieweit das Nichtraucherschutzgesetz eingehalten wird. Es habe Beschwerden beim Amt gegeben, erklärt Stadtsprecher Christoph Dellmans. "Sieben Gaststätten wurden am vergangenen Wochenende überprüft", sagt er.

"Dabei wurden drei Verstöße gegen das Gesetz festgestellt." Die Wirte kamen glimpflich davon: Sie erhielten eine mündliche Verwarnung, mit der Bitte, das Rauchen sofort zu untersagen. Eine halbe Stunde später tauchten die Prüfer wieder auf — diesmal wurde in keiner Kneipe mehr unerlaubt geraucht.

Das Rauchverbot wird in Kempen offenbar nicht konsequent umgesetzt und kontrolliert. Denn in einigen Gaststätten gibt es Regelungen, die im Gesetz nicht erlaubt sind. Doch die meisten Gäste scheinen sich nicht daran zu stören. "Wir hatten schon lange vor dem Gesetz ein rauchfreies Lokal, in dem nur an der Theke geraucht werden durfte", sagt Wolfgang Beeren, Inhaber des Bärlin's.

Als dann das Nichtraucherschutzgesetz im Januar 2008 in Kraft trat, hielt Beeren an der Regelung fest. In der oberen Etage des Restaurants durfte geraucht werden, ebenso an der Theke. Im Essbereich blieb es bei der Nichtraucherzone. "Es hat sich bei uns aber nie einer beschwert", sagt Beeren.

Unruhe im Gastraum

Nachdem das Bärlin's am Wochenende ebenfalls kontrolliert worden war, darf nun nur noch oben und draußen geraucht werden. Beeren: "Dass die Raucher nun raus gehen, stört die Gemütlichkeit." Dieser Meinung ist auch Armin Horst, der das Treppchen leitet. In seiner Kneipe darf geraucht werden, weil der Gastraum kleiner als 75 Quadratmeter und der Zutritt erst ab 18 Jahren gestattet ist. "Aber im Restaurant Ellenpoort müssen die Raucher nach draußen gehen", sagt er. "Das stört schon ziemlich."

Und Horst weist noch auf ein weiteres Problem hin: die nächtliche Ruhestörung. Wenn alle Raucher nach draußen gehen, dann kann es durchaus zur Lärmbelästigung der Nachbarschaft kommen. Auch Daniel Sahni, Eigentümer des Comix, Peterstraße, muss die Raucher künftig nach draußen schicken. Wegen des Lärms macht er sich keine Sorgen: "Ich muss ja schon wegen des Außenbereichs darauf achten, dass es nicht zu laut wird." Grundsätzlich sind nämlich die Wirte dafür verantwortlich, dass die Anwohner durch die Gäste nicht gestört werden. Doch bislang habe es noch keine Beschwerden diesbezüglich gegeben, sagt Stadtsprecher Dellmans.

Auch in Zukunft will das Ordnungsamt stichprobenartig prüfen, ob das Gesetz eingehalten wird. Die Wirte plädieren hingegen auf die Selbstbestimmung der Bürger: "Ich bin von dieser staatlichen Bevormundung nicht erfreut", sagt Restaurantbesitzer Horst. "Jeder Wirt sollte selbst entscheiden, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal betreibt. Die Gäste können sich ja frei aussuchen, welche Kneipe sie dann besuchen." Frage des Tages

(RP/rl)
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