Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen
EILMELDUNG
Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen

Stadt Kempen Stadt Kempen weist auf Räumpflicht der Bürger hin

Stadt Kempen · Der Wintereinbruch bringt für viele Bürger Mehrarbeit mit sich. Die Stadt Kempen wies gestern noch einmal auf den Umfang der Winterwartung hin. Gemäß der städtischen Straßenreinigungssatzung sind die Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, dass vor ihrem Grundstück der Gehweg (Bürgersteig) in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freigehalten wird. Dies gilt auch für die gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie für einen Streifen entlang des Grundstücks in der Fußgängerzone und der sonstigen in einer Ebene ohne abgesetzten Gehweg angelegten Straße (Mischflächen).

 Der städtische Winterdienst hält die Hauptverkehrsstraßen frei.

Der städtische Winterdienst hält die Hauptverkehrsstraßen frei.

Foto: KAISER

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr müssen Schnee und Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Das Verwenden von Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln ist grundsätzlich verboten; ihre Benutzung ist nur erlaubt, wenn der Einsatz abstumpfender Mittel keine hinreichende Wirkung erreicht - etwa bei Eisregen. Der geräumte Schnee darf Fußgänger oder Fahrzeugverkehr nicht behindert wird. Die Einläufe in die Kanalisation und die Hydranten müssen von Schnee und Eis freigehalten werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort