Stadt Kempen Stadt bleibt dabei: Zeche ist kein Denkmal
Stadt Kempen · Am Montag tagt erstmals der neue Kempener Denkmalausschuss. Ein brisantes Thema der Sitzung: der Denkmalwert der früheren Zeche in Tönisberg. Die Stadt bleibt bei ihrer bisherigen Linie.
Für Kempens Technischen Beigeordneten Stephan Kahl ist die Sache klar: "Wir verneinen auch weiterhin den Denkmalwert der früheren Zechenanlagen auf dem Wartsberg. Das Fördergerüst und die Nebengebäude sind keine Industriedenkmäler, sie sind nicht denkmalwürdig. Es besteht kein so großes öffentliches Interesse, das eine Eintragung der Zechengebäude in die Dernkmalliste erfordert." Mit dieser Meinung geht Kahl in die Sitzung des neu geschaffenen Denkmalausschusses des Kempener Stadtrates. Der kommt zu seiner konstituierenden Sitzung am kommenden Montag, 15. September, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses am Buttermarkt zusammen.
Neben Fragen einer möglichen grundsätzlichen Neuausrichtung der Denkmalpolitik steht das Thema "Denkmalschutz für die Zechengebäude in Tönisberg - ja oder nein?" als zentraler Punkt auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung. Zur Erinnerung: Der damalige Bau- und Denkmalausschuss hatte in seiner Sitzung Mitte März mit Mehrheit entschieden, den Zechenturm und die Nebengebäude nicht unter Denkmalschutz zu stellen. Wegen Verfahrensfehler ist diese Entscheidung allerdings vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege bei der Oberen Denkmalbehörde - angesiedelt beim Kreis Viersen - gerügt worden. Der Kreis hat die Stadt aufgefordert, einen neuen Beschluss herbeizuführen, was nun geschehen soll. Zudem hat die Landeskonservatorin als Chefin des Rheinischen Denkmalamtes bei Gesprächen im Kempener Rathaus und im Landesbauministerium in Düsseldorf auf eine Unterschutzstellung gedrängt. Im Kempener Rathaus bleibt man indes weiterhin bei seiner ablehnenden Haltung.
Dass die nun auch in der Vorlage für die Sitzung des Denkmalausschusses zum Tragen kommt, ist aus Sicht der Stadt nur konsequent. Selbst wenn man im Rathaus befürchten muss, dass nach einer Entscheidung des Ausschusses gegen eine Unterschutzstellung die Landeskonservatorin den Landesbauminister anruft. Sollte der dann sozusagen als letzte Instanz in Sachen Denkmalschutz in NRW per Erlass eine Unterschutzstellung verfügen, wäre die Stadt Kempen zumindest aus der Verantwortung.
Die RAG Immobilien GmbH als Eigentümerin des Zechengeländes auf dem Wartsberg hat eine rechtskräftige Abrissgenehmigung, an der ist nicht mehr zu deuteln. Erteilt hat die Genehmigung die Stadt Kempen im vergangenen Jahr. Und die RAG will den Turm und die Nebengebäude noch in diesem Jahr abreißen. Das hat Dezernent Kahl aus einem Telefonat mit der RAG erfahren. Auch ein telefonisches Einlenken des Fachreferenten für Denkmalschutz beim Bauministerium soll bei der RAG nicht zu einem Sinneswandel geführt haben.
Zu dem dürfte es auch weder bei den Kempener Christdemokraten noch bei den Liberalen kommen. Sie hatten sich bereits im März gegen die Unterschutzstellung ausgesprochen. Damals wie heute befürchten sie, dass eine Unterschutzstellung erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Stadt haben könnte. CDU und FDP, die im Denkmalausschuss die Mehrheit haben, wollen nicht, dass die Stadt sich einen Klotz ans Bein bindet. Sie halten es für unrealistisch, dass sich jetzt noch ein Investor findet, der die Anlagen von der RAG übernimmt und instand setzt - für welche Zwecke auch immer. Die deutsche Stiftung für Industriedenkmäler attestiert - ähnlich wie die Experten beim Rheinischen Denkmalamt - der Schachtanlage in Tönisberg einen besonderen Wert für die Bergbaugeschichte des Landes. Die Stiftung hat aber bereits vor einigen Jahren erklärt, die Anlage aus finanziellen Gründen selbst nicht übernehmen zu können.
Bleibt der rührige Förderverein zum Erhalt der früheren Schachtanlage: Dessen Vorsitzender Peter Kunz hat eine Petition an den Düsseldorfer Landtag gestellt. Der zuständige Ausschuss des Landesparlaments wird sich des Themas annehmen müssen. Wann das sein wird, ist aber derzeit noch unklar.