Wegen Corona Besucherstopp im St. Töniser Krankenhaus

Tönisvorst/Kempen · Wegen steigender Corona-Zahlen passen Krankenhäuser und Seniorenheime ihre Besucherregeln an. Das Maria-Hilf-Krankenhaus in St. Tönis hat am Montag sogar einen Besucherstopp verhängt.

 Das Alexianer-Krankenhaus Maria-Hilf in St. Tönis macht schon am Eingang auf die strengen Hygieneregeln aufmerksam.

Das Alexianer-Krankenhaus Maria-Hilf in St. Tönis macht schon am Eingang auf die strengen Hygieneregeln aufmerksam.

Foto: Norbert Prümen

Die Zahl der Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, steigt auch im Kreis Viersen weiter. Am Montag stieg die Zahl der neuen bestätigten Fälle in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner von 27 auf 28. Doch wie sieht es derzeit in Seniorenheimen und Krankenhäusern aus, in denen sich viele Menschen, die Risikogruppen angehören, aufhalten? Ab einem Inzidenz-Wert von 50 pro 100.000 Einwohnern werden die Besucherregeln der Krankenhäuser im Kreis Viersen erneut angepasst, sagt Angelika Hartmann, Leiterin der Hygieneabteilung im Hospital zum Heiligen Geist in Kempen.

In Krefeld wurden die Regeln schon verschärft, und so gilt im zur Krefelder Alexianer-Gruppe gehörenden Maria-Hilf-Krankenhaus in St. Tönis seit Montag: Besuche der Patienten sind nicht mehr möglich. „Schwerkranke Menschen oder Menschen in der Sterbephase können selbstverständlich mit einer Sondererlaubnis besucht werden“, teilen die Alexianer mit. Besuche in den Alexianer-Seniorenhäusern in St. Tönis und Vorst-Kandergarten sind allerdings weiter möglich – allerdings unter verschärften Hygieneregeln und zu bestimmten Zeiten (St. Tönis) beziehungsweise nur nach Anmeldung (Vorst).

Im Kempener Hospital zum Heiligen Geist gelten derzeit folgende Regelungen: Die stationären Patienten dürfen täglich nur zwischen 9 und 11.30 Uhr sowie 14 und 19 Uhr Besuch empfangen – und zwar nur auf dem Zimmer. Pro Patient und Tag ist nur ein Besuch zugelassen – die maximale Besuchszeit beträgt 30 Minuten. „Bei der Anmeldung können Patienten eine Kontaktperson angeben, und ausschließlich diese Person darf den Patienten für die Dauer des Aufenthalts besuchen“, sagt Angelika Hartmann. Sie berichtet von einer zunehmenden Zahl von Besuchern, deren Einsicht nicht besonders groß sei. Dabei seien die Regeln im Kempener Krankenhaus mit dem Gesundheitsamt abgesprochen, zudem gebe es Ausnahmen, beispielsweise für frisch gebackene Väter, Angehörige von im Sterben liegenden Patienten und von Patienten, die eine besonders harte Diagnose bekommen hätten. „Wir agieren mit Augenmaß“, sagt Hartmann. Im gesamten Hospital gilt eine Maskenpflicht für Patienten, Besucher und Mitarbeiter. Vor dem Betreten des Zimmers klopfen die Mitarbeiter an. Dies soll für den Patienten eine Aufforderung sein, die Maske aufzusetzen.

Die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist ist Trägerin der Kempener Senioren-Einrichtungen Von-Broichhausen-Stift und St. Peter-Stift und weist Besucher noch einmal ausdrücklich auf ihre Verantwortung hin, die Ansteckungsgefahr in den beiden Stiften auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. „Insbesondere, wenn Erkältungskrankheiten vorliegen oder sich ankündigen, sollte man von einem Besuch absehen“, sagt Jürgen Brockmeyer, Vorstands-Vorsitzender der Stiftung. Aber auch Besucher, die aus einem Risikogebiet zurückkehren und deren Testergebnis noch nicht vorliegt, sollten ihren Besuch besser verschieben, bis das Ergebnis vorliege, rät Brockmeyer.

„Wir freuen uns natürlich über jeden Besucher, der seine Angehörigen im Altenheim unterstützen möchte.“ Allerdings, so Brockmeyer, wäre es fatal, wenn aus einer möglicherweise falsch verstandenen Solidarität heraus das Coronavirus in eine Einrichtung mit einer Hochrisikogruppe eingeschleppt würde. Erneute Quarantäne-Maßnahmen in der angespannten Situation würden die wiedereingekehrte Normalität in den Stiften mit Veranstaltungen und Betreuungsangeboten gefährden. „Diese Normalität dürfen wir auf keinen Fall durch Leichtsinn gefährden“, warnt Brockmeyer.

„Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass Menschen durchaus früher versterben können, wenn ihnen durch den verminderten Kontakt der Lebenssinn wegbricht“, berichten Renate Land und Monika Degenhardt , Koordinatorinnen des Ambulanten Hospizdienstes „Klaus Hemmerle“ der Malteser im Kreis Viersen. „Soweit es möglich ist, dürfen unsere geschulten Kräfte – unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln – weiterhin persönlich Menschen in ihrem Sterben in Absprache mit den einzelnen Einrichtungen und im häuslichen Umfeld begleiten.“ Die Malteser wollen unter diesen erschwerten Gegebenheiten den Menschen die Nähe geben, die nötig ist, um diesen letzten Lebensabschnitt würdig zu begleiten.

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