Geförderte Mietwohnungen SPD will Quote für sozialen Wohnungsbau

Kempen · Die Sozialdemokraten fordern, dass 30 Prozent der Mietwohnungen öffentlich gefördert werden. Auch in Bebauungsplänen sollen 30 Prozent der Grundstücke dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein.

 Am Heyerdrink baute die GWG Kreis Viersen im vergangenen Jahr einen Komplex mit 59 Wohnungen. 31 davon sind öffentlich gefördert.

Am Heyerdrink baute die GWG Kreis Viersen im vergangenen Jahr einen Komplex mit 59 Wohnungen. 31 davon sind öffentlich gefördert.

Foto: Norbert Prümen

Die SPD will in Kempen den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen und geförderten Eigenheimen vorantreiben und den Mietwohnungsbau stärken. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion jetzt an Kempens Bürgermeister Christoph Dellmans (parteilos) geschickt. Darin fordert die SPD unter anderem, bei bei der Schaffung neuen Planungsrechts und Überarbeitung von Bebauungsplänen festzusetzen, ob und in welchem Umfang Geschosswohnungsbau zur Schaffung von Mietwohnungen und gefördertem Eigenheimbau vorgesehen werden kann.

Sie will auch, dass 30 Prozent der möglichen Wohneinheiten bei Mietwohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen auszuweisen sind – insbesondere auch für junge Familien und Senioren. In Bebauungsplänen sollten 30 Prozent der Grundstücke für den geförderten Bau von Eigenheimen ausgewiesen werden. Bei für den Mietwohnungsbau ausgewiesenen Flächen, die der Stadt gehören, soll ein Anteil von 50 Prozent verkauft werden mit der Auflage, geförderte Wohnungen oder Eigenheime zu errichten.

In seiner Begründung zum Antrag führt Gareißen aus, dass die Ausweisung von Grundstücken für den bau von Mietwohnungen und Eigenheimen, insbesondere im Bereich des bezahlbaren Wohnraums, in den vergangenen 20 Jahren in Kempen nicht in dem erforderlichen Umfang erfolgt sei. „Vornehmlich wurden nur der Eigenheimbau und der Bau von Eigentumswohnungen im gehobenen Segment planerisch ermöglicht“, sagt der Fraktionsvorsitzende. Dabei sei der Bedarf in allen Bevölkerungsschichten da, „also auch für solche, die wegen ihres Einkommens darauf angewiesen sind“, öffentlich geförderten Wohnraum anzumieten oder ein öffentlich gefördertes Eigenheim zu beziehen. Gareißen verweist auch auf die Sozialbindung: „Bei den in den Jahren 1950 bis 1970 mit öffentlicher Förderung geschaffenen Mietwohnungen ist nahezu die Hälfte aus der Sozialbindung entfallen. Ein Teil der Bestände ist in Wohnungseigentum umgewandelt worden.“ Für viele Bürger, die nach Familiengröße und Einkommenshöhe einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) hätten, stehe aktuell kein geförderter Wohnraum zur Verfügung, ebenso gebe es keine entsprechenden Baugrundstücke. Das habe nicht zur zu einem Fehlbedarf geführt, sondern auch zu starken Mietsteigerungen.

Ziel der Politik müsse es sein, „dass auch die auch im Randbereich von Ballungszentren lebenden Menschen bezahlbaren Wohnraum finden können“, so Gareißen. Dabei sei den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien sowie älteren, sozial benachteiligten oder Menschen mit Behinderung gleichermaßen Rechnung zu tragen.

(biro)
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