Corona im Kreis Viersen So bekommen Impfberechtigte einen Impftermin

Kreis Viersen · Beim Kreis Viersen gehen derzeit viele Fragen zur Coronaschutzimpfung ein. Hier sind Antworten auf die drängendsten Fragen, die die Impftermin-Vergabe betreffen.

 Das Impfzentrum des Kreises Viersen in Viersen-Dülken.

Das Impfzentrum des Kreises Viersen in Viersen-Dülken.

Foto: Martin Röse

Die Vergabe von Impfterminen beschäftigt im Kreis Viersen viele Menschen. Bei der Kreisverwaltung gehen derzeit viele Fragen von Bürgern ein, die wissen wollen, welche Personen impfberechtigt sind und wie sie einen Impftermin vereinbaren können. Der Kreis gibt deshalb Antwort auf die drängendsten Fragen.

Wer ist derzeit impfberechtigt? Noch immer sind nicht alle Menschen impfberechtigt, es gibt nach wie vor zu wenig Impfstoff. Deshalb haben diejenigen Vorrang, die besonders durch Covid-19 gefährdet sind. Dazu zählen laut Impfverordnung des Bundes
● ältere Menschen. Sie werden in NRW jahrgangsweise angeschrieben und informiert, wenn sie einen Impftermin vereinbaren können.

● bestimmte Berufsgruppen. Personen, die aufgrund ihres Berufes von einer Ansteckung besonders bedroht sind, sind impfberechtigt. Das Land NRW stellt für sie Sonderkontingente mit Impfstoff bereit. Zu dieser Gruppe gehören derzeit etwa Mitarbeitende in stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, in ambulanten Pflegediensten, Seniorenbetreuungen und Hospizen, Seelsorger, Heilmittelerbringer und Ärzte in Pflegeeinrichtungen.

● Vorerkrankte. Laut Impfverordnung haben auch Personen mit Vorerkrankungen Anspruch auf eine vorzeitige Impfung. Nicht alle Vorerkrankten sind impfberechtigt, sondern nur Personen mit schweren Vorerkrankungen, die ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, wie etwa Personen mit Trisomie 21, Personen nach Organtransplantation, Personen mit Diabetes mellitus oder mit chronischen Leber- oder Nierenerkrankungen. Weitere Informationen darüber, welche Personen in welcher Reihenfolge geimpft werden können, sind in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes zu finden.

Wie bekommen impfberechtigte Personen einen Impftermin? Der Kreis Viersen schickt Personen, die aufgrund ihres Alters impfberechtigt sind, eine Einladung zur Impfung per Post. Die Termine jedoch vergibt ausschließlich die Kassenärztliche Vereinigung. Zu buchen sind die Termine telefonisch unter 0800 116 117 01 oder im Internet unter www.116117.de. Mitarbeitende des Impfzentrums senden Personen, die aufgrund ihres Berufs besonders gefährdet sind, einen Zugangslink für eine Terminbuchung. Regelmäßig werden neue Termine freigeschaltet, sobald die Zusage für eine neue Impfstofflieferung des Landes da ist. Impfberechtigte mit Vorerkrankungen können sich beim Hausarzt impfen lassen, sie können die Termine dafür direkt in der Hausarztpraxis vereinbaren. Seit dem 30. April können Menschen mit schweren Vorerkrankungen außerdem einen Impftermin über die Kassenärztliche Vereinigung buchen. Außerdem können sich zwei Angehörige von pflegebdedürftigen Personen und zwei Kontaktpersonen von Schwangeren auf eine Warteliste für einen Termin setzen lassen.

Wie kommen diese Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren auf die Warteliste? Die Impfmöglichkeit gibt es für zwei Angehörige von pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 1 haben und nicht in einer Einrichtung leben, sowie für zwei Kontaktpersonen von Schwangeren. Um auf die Warteliste aufgenommen zu werden, schicken sie ihre Mobilfunknummer sowie die folgenden Bescheinigungen per E-Mail an impfen@kreis-viersen.de: Alternachweis der pflegebedürftigen Person, wenn diese über 70 Jahre alt ist oder eine ärztliche Bestätigung der Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 vorliegt, ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a und b der Coronaimpfverordnung, Bescheinigung über den Pflegegrad; bei Kindern bis 18 Jahre, bei denen eine Diagnose nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 vorliegt, muss kein Nachweis der Pflegebedürftigkeit errfolgen; Kopie des Mutterpasses oder gleichwertiger Nachweis. Weitere Fragen beantwortet die Impf-Hotline des Kreises, Telefon 02162 392900, oder per E-Mail an impfen@kreis-viersen.de.

Wie bekomme ich einen Impftermin, wenn ich schon auf der Warteliste stehe? Wer auf die Warteliste im Impfzentrum genommen wird, wird über die sogenannte „Impfbrücke“ über einen Termin informiert. Per SMS erhält man ein kurzfristiges Terminangebot.

Fragen zu den Themen Quarantäne und Kontaktpersonen-Nachverfolgung beantwortet der Kreis montags bis freitags unter Telefon 02162 392939.

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