Stadt Kempen Problem minderjährige Flüchtlinge

Stadt Kempen · Die Stadt sucht Unterkünfte für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Das Problem scheint sich jedoch zu entkrampfen. Trotzdem ist die Sache eine große Herausforderung für die Verwaltung.

Das Problem der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingskinder scheint sich in Kempen etwas zu entkrampfen. Möglich wird das durch eine Änderung im Bundesrecht, so Sozialdezernent Michael Klee im Jugendhilfeausschuss. Durch die neue Regelung werden die Kinder und Jugendlichen nach einem Schlüssel auf die Kommunen verteilt. Derzeit rechnet die Stadt mit rund sieben bis zehn Fällen, maximal 20. Allerdings, so Klee, seien dies alles Prognosen, noch sei die Tendenz steigend. Ausdrücklich bemängelte er, dass das Bundesgesetz zurzeit vorsieht, dass die Familien der jungen Flüchtlinge kein Recht auf Nachzug haben. Das ist für ihn mit dem grundgesetzlichen Schutz der Familie unvereinbar.

Jugendamtsleiterin Heike Badberg nannte das Gesetz eine neue Herausforderung, denn der Verwaltungsaufwand erhöht sich. Durch den Standort der Bundespolizei in Kempen ist das Jugendamt ein "Aufnahmejugendamt". Jeden Werktag müssen bis 10 Uhr neu angekommene Kinder und Jugendliche der Landesverteilstelle gemeldet werden. Bis dahin sollen das Alter eingeschätzt und der Gesundheitszustand des Minderjährigen festgestellt werden.

Danach entscheidet die Verteilstelle, ob das Kind in Kempen bleiben muss oder an ein anderes Jugendamt überwiesen wird. Ein Mitarbeiter des Jugendamts muss es persönlich in die neue Heimat bringen. Maximal 14 Tage darf dieser ganze Prozess dauern.

Bleiben die Kinder in Kempen, braucht es drei bis sechs Monate, bis ein individueller Hilfeplan vorliegt. Auch muss ein Vormund für das Kind ernannt werden. Zur Unterbringung hat das Jugendamt zunächst einmal eine Wohnung am Ring angemietet, außerdem wird die ehemalige Hausmeisterwohnung im Campus genutzt. Ein Gesprächstermin mit dem Kinderheim Annenhof und dem Grefrather "Haus an der Dorenburg" ist schon festgesetzt, so Badberg. Bei alledem müsse man aber immer auch berücksichtigen, dass diese Häuser bereits gut ausgelastet sind, die Kapazitäten dort also eng sind.

Im Jugendamt hat man bisher durch Umschichtung der Aufgaben den ganzen Aufwand einigermaßen gut bewältigen können. Für eine Vollzeitstelle werden 30 Fälle gerechnet, bislang konnte im Notfall auch der Allgemeine Soziale Dienst noch aushelfen. Nun wird zum Wochenende noch eine Teilzeitstelle ausgeschrieben, um die ganze anfallende Arbeit zu bewältigen. Badberg machte nämlich noch auf eine weitere Überbelastung ihrer Mitarbeiter aufmerksam. Um die Erstattungen der Verwaltungskosten vom Land zurück zu erhalten, müssen sie kurzfristig abgerechnet werden. Immerhin erhält die Stadt durchschnittlich 3100 Euro als Erstattung. Auch hier soll wegen der vielen anstellenden Aufgaben der Stellenplan aufgestockt werden. Als Rahmen der noch bis Jahresende anstehenden Aufgaben nannte die Vorlage im Ausschuss 50 Fälle bis Jahresende sowie noch Fälle aus den Vorjahren. Im Bereich der Vormundschaften tritt zunächst das Jugendamt ein, danach wird in Zusammenarbeit mit dem SKM die weitere Vormundschaft durchgeführt.

Aktuell wurden 13 weitere Alterseinschätzungen im Berufskolleg durchgeführt. Hier ist aufgrund des Standortes ebenfalls das Kempener Jugendamt zuständig.

(sr)
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