Kempen Polizei warnt vor dem Teilen von Vermisstenmeldungen

Kempen · Zwei Kinder aus Viersen sind nicht heimgekommen. Facebook-Aufrufe der Angehörigen wurden geteilt.

 Viele hundert Menschen haben die privaten Vermisstenmeldungen bei Facebook geteilt. Die Polizei rät davon ab.

Viele hundert Menschen haben die privaten Vermisstenmeldungen bei Facebook geteilt. Die Polizei rät davon ab.

Foto: Röse

"Meine Schwester ... wird seit Montag, den 16.04.18, vermisst." Das Mädchen sei zuletzt in Süchteln gesehen worden. Mit einem Foto der Schwester steht das in einer Vermisstenmeldung im sozialen Netzwerk Facebook, die in den vergangenen Tagen hundertfach geteilt wurde. Wenige Tage zuvor war via Facebook nach einem Jungen aus Viersen gesucht worden. Mit Größenangabe, Gewichtsangabe und Fotos des Jungen. Auch diese Vermisstenmeldung verteilte sich hundertfach im Internet.

Doch die Polizei rät nicht nur den Angehörigen davon ab, per Facebook nach ihren Kindern zu suchen, sie warnt auch vor dem Teilen dieser Beiträge. "Natürlich ist es menschlich verständlich, wenn Angehörige ihre Kinder schnell und gesund wiederhaben wollen", sagt Polizeisprecherin Antje Heymanns. "Und wenn die Polizei eine Gefahrenlage einschätzt, gehen wir auch an die Öffentlichkeit." So sei das vor einigen Jahren bei dem verschwundenen Mirco aus Grefrath abgelaufen, der später ermordet aufgefunden wurde. "Wenige Stunden, nachdem wir über das Verschwinden von Mirco informiert wurden, war die Öffentlichkeitsfahndung draußen", berichtet Heymanns.

Allerdings sei solch eine Gefährdungslage eher selten. Die Polizei sei darauf spezialisiert, dies zu erkennen. "Die Angehörigen müssen sich klar machen, was sie ihrem Kind mit solch einer öffentlichen Vermisstenmeldung bei Facebook antun. Das bleibt für Jahre abrufbar", erklärt Heymanns. Auch dann, wenn ein potenzieller Arbeitgeber über seinen möglichen künftigen Lehrling im Internet recherchiert. Und sich dann gegen eine Anstellung entscheidet. Doch auch vor dem Teilen der Vermisstenmeldungen warnt die Polizeisprecherin: "Das Teilen kann richtig Ärger geben. Werden Foto und Text nicht gelöscht, wenn der Vermisste zurück ist, kann es Regressansprüche geben." Sie rät: Eltern sollten sich an die Polizei wenden. "Wenn sie unbedingt eine Vermisstenmeldung bei Facebook herausgeben wollen, sollten sie das vorher mit dem ermittelnden Beamten besprechen." In einem Fall hatten Angehörige die Durchwahl des Polizisten im Facebook-Post genannt. Heymanns: "Nach Dienstschluss geht unter der Nummer keiner mehr ans Telefon." Der Junge wurde übrigens tags drauf gefunden. Von der Polizei.

(mrö)
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