Kreis Viersen Polizei rät zum besonderen Schutz bei Einbrüchen und Diebstählen

Kreis Viersen · Die Kriminalpolizei im Kreis Viersen gibt Tipps, wie Bürger sich bei Einbrüchen schützen können. Wertsachen sollten gekennzeichnet werden. Das erleichtert im Falle des Falles die Wiederbeschaffung.

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt erfahrungsgemäß die Zahl der Einbrüche auch im Kreis Viersen. Nach einem Diebstahl oder Einbruch ist vieles zu bewältigen. "Die psychischen Folgen für die Betroffenen sind häufig die schlimmsten. Es ist schwer zu verarbeiten, dass jemand in die Privatsphäre eingedrungen ist. Der materielle Verlust ist für die Opfer meist zweitrangig", erklärt Kriminalhauptkommissarin Antje Heymanns.

Dennoch schmerzt es, wenn liebgewonnene Erinnerungsstücke weg sind. Einige Wertsachen besitzen eine Individualnummer, anhand derer die Polizei diese gestohlenen Gegenstände in ihren Fahndungssystemen ausschreiben kann. So gelingt es, die bei Durchsuchungen oder anderen Polizeikontrollen gefundenen Wertgegenstände wie Smartphones oder Fahrräder als Diebesgut zu identifizieren und den Kriminellen wegzunehmen. Antje Heymanns: "Das gelingt allerdings nur dann, wenn die Opfer einer Straftat die Individualnummern ihrer Geräte kennen, aufgelistet haben und bei der Anzeigenerstattung auch mitteilen können."

Viele Wertgegenstände (zum Beispiel Fernseher, Fotokameras oder Camcorder) besitzen keine Individualnummern. Falls diese Sachen bei einem Einbruch oder auf der Urlaubsreise gestohlen werden, wird der Eigentumsnachweis selbst dann schwierig, wenn die Polizei die Täter ermittelt und die Beute sicherstellt. Genau so problematisch ist die eindeutige Identifizierung von Schmuck, Teppichen, Gemälden, hochwertigem Porzellan oder Kunstwerken jeder Art. Die polizeiliche Fahndung wird wesentlich erschwert, wenn weder Kennzeichnungen noch Beschreibungen, Expertisen oder Fotos der gestohlenen Gegenstände vorliegen. Oft müssen die sichergestellten Wertgegenstände dann wieder an den "Dieb" ausgehändigt werden.

Die Polizei rät daher, Wertsachen zu kennzeichnen: " Stellen Sie eine Liste Ihrer Wertsachen mit und ohne Individualnummern zusammen, aus der besondere Kennzeichen, Hersteller, Marke, Typ, Gerätenummer, Individualnummer, Kaufdatum, Händler und Preis hervorgehen", rät Antje Heymanns. Geräteseriennummern stellen allerdings keine individuellen Kennzeichen dar. Wertsachen ohne individuelle Nummerierung oder Beschriftung sollten zum Beispiel durch Gravuren markiert werden. Schmuck, Teppiche, Pelze, Antiquitäten, Gemälde, Möbel oder hochwertiges Porzellan sollten fotografiert und gegebenenfalls mit Expertisen dokumentiert werden.

Auf der Internetseite www.polizei-beratung.de kann man eine Wertgegenstandsliste herunterladen. Weitere Informationen gibt es bei der Beratungsstelle der Polizei in Viersen unter Ruf: 02162 377-0.

(RP)
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