Kempen Hülser Straße: Kreisverkehr fürs neue Gewerbegebiet geplant

KEMPEN · Das Gelände hatte zuletzt für Schlagzeilen gesorgt, weil dort bei Sondierungen ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt worden war. Die Bombe im Erdreich wurde von Experten des Kampfmittelräumdienstes unschädlich gemacht.

 An der Einmündung der Heinrich-Horten-Straße in die Hülser Straße soll ein Kreisverkehr fürs neue Gewerbegebiet gebaut werden.

An der Einmündung der Heinrich-Horten-Straße in die Hülser Straße soll ein Kreisverkehr fürs neue Gewerbegebiet gebaut werden.

Foto: Wolfgang Kaiser

Nun soll die Fläche an der Hülser Straße in Kempen für Gewerbeansiedlungen erschlossen werden. Dazu plant die Stadt eine Zufahrt genau gegenüber der Einmündung der Heinrich-Horten-Straße in die Hülser Straße. Und weil es sich an dieser Stelle besonders wegen der dort liegenden Feuer- und Rettungswache anbietet, soll ein Kreisverkehr gebaut werden.

Mit der Planung und der notwendigen Änderung des für diesen Bereich geltenden Bebauungsplanes befasst sich der Planungsausschuss des Kempener Stadtrates in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 6. September, ab 18 Uhr im Rathaus am Buttermarkt.

Für das kleine Gewerbegebiet gibt es bereits seit geraumer Zeit einen Interessenten, der sich dort ansiedeln möchte. Es ist die Firma Pegels, die zur Mobau-Gruppe Wirtz & Classen aus Heinsberg gehört. Pegels ist bereits an der Hülser Straße im Bereich der Einmündung Verbindungsstraße und Bahnquerung mit vier Teilstandorten ansässig. Die sollen in einem Neubau zusammengefasst werden. An den bisherigen Standorten könnten nach der Verlagerung des Baustoffhandels Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Die Fläche, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, hat insgesamt rund 4,3 Hektar. Etwa drei Hektar davon will der Baustoffhandel belegen.

Die Stadtplaner schlagen vor, die Erschließung des neuen Gewerbegebietes über den noch zu bauenden Kreisverkehr zu führen. Dafür müssten zwar einige Bäume gefällt werden, der Charakter der Hülser Straße in diesem Bereich soll aber insgesamt erhalten bleiben. Der Seldergraben am Rande der Entwicklungsfläche soll in jedem Fall samt Uferzone als geschützter Landschaftsteil erhalten bleiben.

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