In Gedenken an NSU-Opfer Entscheidung vertagt für Erinnerungsort in Grefrath
Grefrath · Ein Grefrather Bürger hatte beantragt, dass die Gemeinde ein Grundstück als Erinnerungsort für Opfer des NSU-Terrors zu benennen. Nach breiter Diskussion wurde eine Entscheidung vertagt.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Grefrath vertagte am Dienstag die Entscheidung, ein Grundstück für einen Erinnerungsort für die Opfer des NSU-Terrors im Sinne der Kampagne 10+1 des Integrationsrates des Landes NRW zu benennen. Dies hatte der Grefrather Hans Joachim Monhof beantragt. Dabei sollen zehn Bäume gepflanzt werden, die sinnbildlich für die zehn bisher bekannten Opfer durch den NSU-Terror stehen, ein weiterer Baum für alle anderen, zum Teil unbekannten Opfer, rassistischer Angriffe. Eine Gedenktafel soll über die Bedeutung des Mahnmals aufklären. Der Landesintegrationsrat bezeichnet dieses Anliegen als ein Mahnmal für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.
Im Ausschuss entwickelte sich eine rege Diskussion. Man soll nicht nur der NSU-Opfer, sondern allen Opfern rechter Gewalt denken, sagt Stephanie Jahrke (FDP). Wenn sich eine Gruppe fände, die den Erinnerungsort pflegen würde, könne man noch einmal beraten, fügte Bernd Bedronka (SPD) an. Eckhard Klausmann (GOVM) erinnerte an die breite, öffentliche Zustimmung in Grefrath, die die Familie Tophoven in Zusammenhang mit den jüdischen Opfern des Nazi-Terrors erfahren würde.
Dem schloss sich Christian Kappenhagen (CDU), wies auf die Stolpersteine hin. Man brauche allerdings einen Bezug zu Grefrath. Der sei im Falle der NSU-Opfer in Grefrath nicht gegeben. Ausschussvorsitzende und Bürgermeister Stefan Schumeckers (CDU) ließ eine Tür offen, indem er vorschlug, Monhofs spezifischen Antrag zwar abzulehnen, in der Sache aber prüfen zu wollen. Im Beschlussvorschlag hatte es noch geheißen, dass die Gemeinde Grefrath keine öffentlichen Grundstücke als Erinnerungsort oder Gedenkstätte für überregionale Ereignisse zur Verfügung stellt.
Der Ausschuss einigte sich schließlich einvernehmlich, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.