Grundstücke in Grefrath Debatte um den Erwerb von Bauland

Grefrath · Das Verfahren für Grunderwerb durch die Gemeinde befindet sich noch in der politischen Diskussion. Grundsätzliches Ziel ist, mehr Bauland zu schaffen. GOVM fordert, das Verfügungsrecht solle bei der Kommune bleiben.

 Werner Balsen, Ratsherr für die Wählergemeinschaft GOVM.

Werner Balsen, Ratsherr für die Wählergemeinschaft GOVM.

Foto: Uli Rentzsch

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 8. November schlug die Verwaltung vor, einen Grundsatzbeschluss der Gemeinde aus dem Jahr 1997 aufzukündigen. Dort hieß es, die Gemeinde Grefrath solle Bebauungspläne nur für Flächen aufstellen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Die Verwaltung sieht in der Aufhebung dieses Beschlusses einen Weg, schneller an Bauland zu kommen und den Bau von Wohnungen zu beschleunigen. Diese Haltung wurde noch in der Haushaltsrede von Christian Kappenhagen, Fraktionsvorsitzender der CDU, unterstützt.

In die festgefahrene kommunalpolitische Debatte über den Erwerb von Bauland will die Wählergemeinschaft GOVM Bewegung bringen. „Wir schlagen ein Verfahren vor, bei dem die Verkäufer von großen Baulandflächen deutlich höhere Preise für ihr Land erzielen können. Das dürfte deren Motivation steigern, ihr Land an die Kommune zu verkaufen“, sagt GOVM-Pressesprecher und Ratsmitglied Werner Balsen. Bei diesem Modell fielen die Gewinne aus dem Verkauf von Bauland dennoch nicht allein den Verkäufern zu.

Balsen erklärt das Modell so: Die Gemeinde beteiligt die Verkäufer von größeren Baulandflächen zu 50 Prozent an der Gewinnsteigerung, die ihre Grundstücke erfahren, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellt und die Flächen erschlossen hat. Das vereinbaren Käufer (die Gemeinde) und Verkäufer (Grundstückseigentümer) schon bei Abschluss des Vertrages über den Landkauf. Dabei wird die Gewinnsteigerung später berechnet nach Abzug der Kosten, die dem Käufer (der Gemeinde) entstehen (klassische Erschließungskosten wie Kanalisation, Straßenbau etc.) und Infrastrukturkosten (etwa notwendiger Bau von Kitas oder Spielplätzen).

Die Mehrheit im Ausschuss aus GOVM, Grüne, SPD und FDP lehnte die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses für große Flächen allerdings ab, ohne die Notwendigkeit eines verstärkten Wohnungsbaus zu leugnen: Bebauungspläne für solche Areale solle es auch künftig nur geben, wenn sich das Land im Eigentum der Kommune befindet. Ihrer Auffassung nach sollte die Kommune weitgehenden Einfluss auf die Preise für die Grundstücke behalten, die an die baubereiten Familien verkauft werden (Baulandpreise). Und sie sollte die Möglichkeit behalten, auf die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung in einem Neubaugebiet Einfluss nehmen zu können (Bevorzugung von kinderreichen Familien, Familien mit behinderten Mitgliedern, Alte etc.) Schließlich sollten die Gewinne aus dem Verkauf von Bauland nicht ausschließlich privatisiert werden können.

Das vorgeschlagene GOVM-Verfahren, bei dem die ursprünglichen Landeigentümer beim Verkauf ihrer Flächen an die Kommune deutlich höhere Preise erzielen, versteht die Wählergemeinschaft als Kompromiss zwischen den Vorstellungen von Verwaltung und CDU, die den Grundsatzbeschluss aufheben und den übrigen Parteien, die daran festhalten wollen. „So lässt sich das Ziel, Bauland zu gewinnen, erreichen, ohne Einfluss auf Preisgestaltung und Zusammensetzung der Bewohner neuer Wohnviertel zu verlieren“ sagt Balsen.

Für die Erarbeitung des GOVM-Modells hat die Wählergemeinschaft bei den Bürgermeistern und den für den Ankauf von Flächen Verantwortlichen in den Kommunen Kempen, Nettetal, Willich und Viersen recherchiert. Balsen: „Alle dort Befragten waren sich in einem Punkt einig: Eine Kommune sollte niemals das Verfügungsrecht über Bauland auf ihrem Gebiet völlig aufgeben.“

(RP)
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