Stadt Kempen Opfer: "Das Reizgas brannte in den Augen"

Stadt Kempen · Die Verhandlung gegen zwei junge Männer aus Kempen und Kerken hat am Montag die Jugendkammer am Krefelder Landgericht fortgesetzt. Dem 22-jährigen M. und dem 24-jährigen I. werden schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung in Kempen vorgeworfen.

Die Tat sollen sie gemeinschaftlich begangen haben. Konkret legt die Staatsanwaltschaft den beiden zur Last, im April dieses Jahres auf dem Gelände des Berufskollegs an der Kleinbahnstraße in Kempen vier Jugendliche bzw. junge Erwachsene bedroht und aufgefordert zu haben, ihre Handys und Geldbörsen abzugeben.

Zur Verstärkung ihrer Forderung hielt der Angeklagte M. dabei eine Dose CS-Gas in der Hand. Drei der Opfer gaben ihre Mobiltelefone daraufhin ohne Gegenwehr ab. Der vierte habe sich laut Anklageschrift erst geweigert, woraufhin es zu einer Rangelei mit I. gekommen sei. Erst als der Täter seinem Opfer Reizgas ins Gesicht sprühte, ließ der junge Mann sein Handy fallen.

Dieser 20-Jährige war gestern als Zeuge geladen. Er sagte aus, dass es sich so wie in der Anklageschrift abgespielt habe. Das Spraygas "brannte sehr in den Augen". Das ihm entwendete Handy sei "ungefähr 150 Euro" wert gewesen. Beide Angeklagte entschuldigten sich bei dem Studenten für ihren Überfall. Zudem übergab der Verteidiger des 22-jährigen M. dem Opfer "als kleine Entschädigung für das Handy" 50 Euro. Der Zeuge nahm die Entschuldigungen und das Geld an.

Wie schon beim ersten Prozesstag betonten beide Angeklagten, dass sie die Tat sehr bereuen würden: "Das war feige und dumm!" Sie wichen auch nicht von ihrer bereits getroffenen Aussage, dass es sich um eine "spontane Aktion" gehandelt habe, ab.

Beide hätten CS-Gas mit sich geführt, weil sie sich von "gewissen Leuten" bedroht fühlten. M. ergänzte, dass er jahrelang in der Neonazi-Szene aktiv gewesen sei. Nachdem er sich von ihr distanziert hatte, würde er Angst vor den ehemaligen "Kameraden" spüren. I. meinte, den Schal, den er bei der Tat als Vermummung einsetzte, habe er für "abends, wenn es kühl wird" eingepackt.

Beim nächsten Verhandlungstermin sollen noch ein weiterer Zeuge sowie ein Gutachter gehört werden. Dieser soll vor allem klären, ob es sich bei der Tat um Raub oder Beschaffungskriminalität handelt. Beide Angeklagte sagten nämlich aus, seit Jahren regelmäßig Alkohol und Drogen zu konsumieren.

(sste)
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