Stadt Kempen Neurologie kommt nach Kempen

Stadt Kempen · An der Von-Broichhausen-Allee freut man sich über den Zuschlag für die neue Fachabteilung. Das Hospital setzte sich bei der Vergabe gegen die Mitbewerber aus dem Kreisgebiet durch. Die Erfahrung auf diesem Gebiet zählte.

 Als erstes und einziges Krankenhaus im Kreis Viersen kann das Hospital zum Heiligen Geist eine neurologische Abteilung führen. Dazu kann das Haus auf seine jahrelange Erfahrung in diesem Bereich zurückgreifen.

Als erstes und einziges Krankenhaus im Kreis Viersen kann das Hospital zum Heiligen Geist eine neurologische Abteilung führen. Dazu kann das Haus auf seine jahrelange Erfahrung in diesem Bereich zurückgreifen.

Foto: Kaiser

"Wir freuen uns, dass wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales neurologische Planbetten zur Fortführung unserer neurologisch-neurochirurgischen beziehungsweise fachübergreifenden Frührehabilitation zugesprochen bekommen haben", erklärt Thomas Paßers, Geschäftsführer des Hospitals zum Heiligen Geist in Kempen. Wie bereits berichtet, hat das Landesgesundheitsministerium dem Kempener Krankenhaus den Zuschlag für eine neue neurologische Fachabteilung gegeben. AOK-Regionaldirektor Heinz Frohn hatte die frohe Botschaft vor einigen Tagen bei der Vorstellung des Gesundheitsreports 2018 seiner Krankenkasse verkündet.

Für das Kempener Haus ist dies tatsächlich ein großer Erfolg. Bislang gibt es im Kreis Viersen keine Klinik, die über eine eigene Neurologie verfügt. Hoffnung darauf hatten sich auch andere Krankenhäuser im Kreisgebiet gemacht. Vor allem im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) Viersen und im Städtischen Krankenhaus Nettetal in Lobberich hatte man seine ganze Kompetenz bei der Bewerbung um die Neurologie mit in die Waagschale geworfen. Auch die Alexianer, die das Krankenhaus in St. Tönis betreiben, hatten zunächst einen entsprechenden Antrag gestellt. Im Januar hatte die Bezirksregierung Düsseldorf bereits im Sinne von Kempen entschieden.

Was spricht für Kempen? Zunächst die jahrelange Erfahrung, die das Hospital zum Heiligen Geist auf dem Gebiet der neurologischen Frührehabilitation hat. Zur Erinnerung: In den 1990er-Jahren hatte der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Julius Louven mehrere Millionen Euro aus Bundesmitteln für das Kempener Krankenhaus losgeeist, als damals ein spezieller Fördertopf für ein Modellprojekt für fachübergreifende Frührehabilitation aufgemacht wurde. Sozialpolitiker Louven, der aus St. Hubert stammt und viele Jahre sowohl in Kempen als auch auf Kreisebene für die CDU an führender Stelle wirkte, hatte als damalige Sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beste Kontakte, die er im konkreten Fall besonders geschickt zu nutzen wusste. Seit 1998 gibt es die Abteilung im Hospital an der Von-Broichhausen-Allee, die ohne Louvens persönlichen Einsatz wohl nicht hätte realisiert werden können.

Davon profitiert das Kempener Krankenhaus bis heute. Auch nach der Übernahme des Hospitals Anfang 2012 hatte die Artemed-Gruppe als Betreiber an diesem speziellen Angebot festgehalten. Die Behandlung von Patienten, die einen Schlaganfall erlitten haben und danach eine möglichst frühzeitige und umfassende Rehabilitation benötigen, gilt in Kempen als vorbildlich.

Der Zuschlag aus Düsseldorf ermöglicht es dem Hospital nach Angaben von Geschäftsführer Paßers nun, "weitere neurologische Versorgungsangebote in Kempen zu etablieren". Welche das konkret sein werden, steht indes noch nicht fest. Paßers: "Wir prüfen gerade, inwieweit die Ausweitung unseres medizinischen Angebotes sinnvoll ist." Fest steht allerdings schon jetzt: Für die neue Neurologie muss das Hospital keine neue Fachabteilung eröffnen. "Auch das Personal ist schon vorhanden", ergänzt Paßers.

Wann genau die neue Neurologie in Kempen startet, ist indes noch nicht klar. Einen konkreten Termin konnte Paßers auf RP-Anfrage nicht nennen. Die Klinikleitung prüfe derzeit die Modalitäten.

Auch wenn gegen die Vergabe der Neurologie nach Kempen noch ein Widerspruchsverfahren läuft, ist die Genehmigung der Bezirksregierung rechtskräftig. Selbst im Klagefall hätte ein Gerichtsverfahren keine aufschiebende Wirkung. Artmed kann also weiter planen.

(RP)
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