Kreis Viersen Neues Angebot: Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung

Kreis Viersen · Rund 28.500 Menschen mit Behinderung leben im Kreis Viersen. Ein neues Beratungsangebot verspricht all jenen unter ihnen Hilfe, die nicht genau wissen, wie sie ihren Alltag selbstbestimmter gestalten können. Auch Fragen zum Bundesteilhabegesetz sollen beantwortet werden. Fünf Partner bieten die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, gemeinsam an. Beraten wird nach dem Prinzip "Peer-to-peer": Betroffene helfen Betroffenen.

So gehören zum Team etwa eine Krankenschwester mit Angsterkrankung und ein depressionserfahrener Betriebswirt. Das Bundesteilhabegesetz zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderung stärker daran mitwirken, ihr Leben zu gestalten. Für die Betroffenen bedeute dies: "Sie sind jetzt gefordert und gefragt", sagt Katarina Esser, Dezernentin für Soziales, Gesundheit und Arbeit im Kreis Viersen. Die Beratung ist kostenlos.

Im Kreis Viersen hatten sich die Awo, die Lebenshilfe, die Psychiatrische Hilfsgemeinschaft, das Heilpädagogische Hilfswerk Netzwerk und die Kontaktstelle Beratung-Information-Selbsthilfe (BIS) gemeinsam beworben. Die EUTB wird für drei Jahre vom Bund mit 400.000 Euro gefördert. Davon würden flächendeckend Büroräume angemietet - "aber der größte Teil deckt die Personalkosten", sagt Awo-Geschäftsführer Bernd Bedronka.

Vier halbe Stellen wurden eingerichtet. Eigene Räume gibt es noch nicht. Stattdessen koordiniert André Beermann von der BIS in Brüggen aus. Bei ihm können Ratsuchende unter Telefon 02163 5622 anrufen. Er leitet sie je nach Anliegen weiter an die Berater der Lebenshilfe, der Awo, der PHG oder des LVR. "Die Beratung ist unabhängig", betont Bedronka. Sie vermittle nicht gezielt in die Dienste eines der fünf Träger. Wo kann ich eine Reha machen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich in einer eigenen Wohnung leben kann? Bei Fragen wie diesen möchte das Team der EUTB helfen.

Michael Behrendt, Geschäftsführer der Lebenshilfe, sieht hier den Vorteil von Peer-to-peer: "Nur Betroffene können im Beratungsgespräch beispielsweise die Frage beantworten, wie es sich tatsächlich im Betreuten Wohnen lebt."

(RP)
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